AM 27. Juni 2015 läuft eine wichtige Frist ab: Bis zu diesem Tag kann das Widerrufsrecht von Verbraucherverträgen nach altem Recht noch ausgeübt werden. Danach nur noch in Einzelfällen. Dies betrifft insbesondere den Widerruf von Kreditverträgen, die auf langjährige Dauer ausgelegt sind und wo sich erst in den letzten Jahren gezeigt hat, dass sich Streit…
Schlagwort: Reform des Verbraucherrechts 2014
Mit der Reform der Verbraucherrechte zum Juni 2014 finden einschneidende Änderungen statt – bei den Pflichten für Händler, vor allem natürlich im Fernabsatz, aber auch im Gesetzestext (BGB), der erheblich umstrukturiert wird. Neben einer neuen Widerrufsbelehrung die vorzuhalten ist, wird sich dabei die Frage stellen, wie man mit Unterlassungserklärungen umgeht, die man früher abgeben musste, die sich aber auf ein verhalten beziehen, das nach dem 14. Juni 2014 ausdrücklich erlaubt ist. Dabei gibt es viele angenehme Vereinfachungen für Online-Händler: Der Ausnahmekatalog wird erweitert, der Verbraucher trägt die Kosten der Rücksendung und das Widerrufsrecht ist einheitlich auf 14 Tage befristet. Rechtsanwalt Ferner ist im gesamten Bereich des eCommerce anwaltlich tätig.
Inzwischen mehren sich bei mir Abmahnungen wegen Verstössen gegen Belehrungspflichten im Bereich des Fernabsatzes. Es scheint so, dass viele tatsächlich eine gewisse Wartezeit abgewartet haben und nun zunehmend gegen Verstöße vorgehen. So liegt mir u.a. eine Abmahnung durch den „IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ vor, in der veraltete Texte rund…
Mit der Reform des Verbraucherrechts zum 13.06.2014 verschwand begrifflich das „Haustürgeschäft“ (§312 BGB, alte Fassung) und wurde ersetzt durch das „Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ (§312b BGB). Die Änderung hat nicht nur begriffliche Auswirkung – auch wenn weiterhin jeder weiss was mit einem Haustürgeschäft gemeint ist – sondern auch in der Sache einige…
Von einem „Schock für Immobilienmakler“ ist in der Presse die Rede: Es geht um das „neue“ Widerrufsrecht, das „den Makler seine Provision kosten kann“. Die Aufregung ist groß, aber nicht ganz unangebracht. Ein Blick auf das Thema mit Hinweisen für Makler.
Es ist soweit: Zum morgigen 13. Juni 2014 tritt eine umfassende Reform des Verbraucherrechts in Kraft, die sowohl für Verbraucher als auch für Online-Shop-Betreiber weitreichende Folgen hat. Die wichtigsten Folgen sind in aller Kürze wie Folgt dargestellt.
Es gilt aufzupassen, wenn das neue Verbraucherrecht zum Juni 2014 in Kraft tritt: Einige nach altem Verbraucherrecht unzulässige und gerne abgemahnte Verhaltensweisen werden zukünftig erlaubt sein. Dies dürfte insbesondere folgendes betreffen: Die vormals „problematische“ Abwälzung der Rücksendekosten auf Verbraucher ist in Zukunft gesetzlicher Regelfall Die Aufnahme einer Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung ist zukünftig ausdrücklich vorgesehen…
Mit der Reform des Verbraucherrechts zum Juni 2014 wird die Situation bei den Versandkosten nach Widerruf, also Hinsendekosten zum Verbraucher und Rücksendekosten zum Unternehmer, neu geregelt. Der neue §357 BGB strukturiert insoweit die Rechtslage nicht nur neu, sondern auch etwas klarer:
Durch die Reform des Verbraucherrechts wird übrigens die Form der Widerrufserklärung geändert. Biszum 14. Juni 2014 gilt mit §355 BGB noch: Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären […] Es gilt also die Textform, die in §126b BGB definiert…
Im Juni 2014 tritt eine umfangreiche Reform der Verbraucherrechte in Kraft (ich hatte das hier besprochen). Mit dieser Reform kommt eine Änderung, die bisher wenig Beachtung gefunden hat: Downloads erhalten ein ausdrückliches Widerrufsrecht. Das Zugleich aber auch spürbar eingeschränkt wird. Betroffen davon sind sämtliche „digitalen Inhalte“ die nun auch im Gesetz definiert werden. Damit kommt…
Der Bundestag hat die Reform des Verbraucherrechts für das Jahr 2014 beschlossen (dazu die BT-Drs und die Änderungen durch den Rechtsausschuss). Die umfangreichen Änderungen zu kommentieren und überhaupt zu erfassen wird einiges an Zeit kosten – das für mich Wichtige an dieser Stelle vorab: Ein Schwergewicht der Änderungen liegt im Fernabsatzrecht, wo einige – auch…
Sie finden das amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung die seit dem 13. Juni 2014 gilt. Im Folgenden wird das amtliche Muster schlicht wieder gegeben (wobei die Gestaltungshinweise zur Verständlichkeit bearbeitet wurden und die Verweise auf die Hinweise mit Links versehen sind). Dies geschieht in erster Linie, um das Angebot auf dieser Webseite inhaltlich zu vervollständigen, es…
Die schon vor kurzem angekündigte neue Verbraucher-Richtlinie auf EU-Ebene nimmt nun Form an und scheint in ihrem Beschluss nur noch Formsache zu sein. Die Richtlinie – die durch die einzelnen Staaten erst in nationales Recht umgesetzt werden muss – wird sowohl für Verbraucher als auch für Online-Shops einige Änderungen bereit halten. Insofern wird auch auf…