Die Allgemeine Zeitung berichtet von einer weiteren Masche, die insofern nicht neu ist: Man erhält (natürlich unverlangt) ein Fax, das eine „schnelle Antwort“ erbittet. Wer Antwortet, hat dann (vermeintlich) einen „Fax-Newsletter“ bestellt, der pro Ausgabe eine sehr hohe Summe kosten soll – im Bericht der Allgemeinen Zeitung geht es um fast 1000 Euro in der Summe. Abgesehen davon, dass unverlangte Fax-Werbung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und abmahnfähig ist, ist der wirksame Vertragsschluss an sich im konkreten Fall immer zu prüfen (und zudem meistens höchst zweifelhaft).
- Innovation im Spannungsfeld von Funktion und Patentrecht - 29. April 2024
- UN: Scheitern der Resolution zur Verhinderung des Weltraum-Wettrüstens - 28. April 2024
- Durchsuchung des Zimmers eines Mitbewohners - 28. April 2024