Die Allgemeine Zeitung berichtet von einer weiteren Masche, die insofern nicht neu ist: Man erhält (natürlich unverlangt) ein Fax, das eine „schnelle Antwort“ erbittet. Wer Antwortet, hat dann (vermeintlich) einen „Fax-Newsletter“ bestellt, der pro Ausgabe eine sehr hohe Summe kosten soll – im Bericht der Allgemeinen Zeitung geht es um fast 1000 Euro in der Summe. Abgesehen davon, dass unverlangte Fax-Werbung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und abmahnfähig ist, ist der wirksame Vertragsschluss an sich im konkreten Fall immer zu prüfen (und zudem meistens höchst zweifelhaft).
- Was ist ein Trinkgeld im steuerrechtlichen Sinn? - 3. Dezember 2023
- Änderung des Steuerbescheids gemäß § 174 Abs. 3 AO - 3. Dezember 2023
- Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis: Auskunftsverlangen (ehemaliger) Arbeitnehmer - 1. Dezember 2023