Die Allgemeine Zeitung berichtet von einer weiteren Masche, die insofern nicht neu ist: Man erhält (natürlich unverlangt) ein Fax, das eine „schnelle Antwort“ erbittet. Wer Antwortet, hat dann (vermeintlich) einen „Fax-Newsletter“ bestellt, der pro Ausgabe eine sehr hohe Summe kosten soll – im Bericht der Allgemeinen Zeitung geht es um fast 1000 Euro in der Summe. Abgesehen davon, dass unverlangte Fax-Werbung einen Wettbewerbsverstoß darstellt und abmahnfähig ist, ist der wirksame Vertragsschluss an sich im konkreten Fall immer zu prüfen (und zudem meistens höchst zweifelhaft).
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)
- Eigene Plattformen rechtssicher betreiben … (?) – 15. Juli 2026
- Missbrauchsanleitung: Strafbarkeit fiktiver Inhalte nach § 176e StGB – 14. Juli 2026
- Lichtbildschutz und KI-Bearbeitung: reduzierter Schutzumfang beim einfachen Foto – 14. Juli 2026
