Das Verwaltungsgericht Arnsberg (8 K 147/12) hat entschieden, dass die Erteilung einer Waffenbesitzkarte nicht auf Dauer oder für einen Zeitraum von wesentlich mehr als 5 Jahren versagt werden kann. Eine solche „lebenslängliche Sperre“ ist nicht vorgesehen – vielmehr liegt es an der Behörde, erneut zu prüfen, ob weiterhin Versagungsgründe vorliegen.
Waffenrecht: Dauerhafte Versagung einer Waffenbesitzkarte ist rechtswidrig
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)