Heute liest man mehrere Artikel dazu, dass ein Gesetzentwurf das anonyme Bezahlen im Internet mittels E-Geld bei Kleinstbeträgen komplett abschaffen möchte (Dazu hier der Artikel beim Deutschlandfunk, der die Welle an Beiträgen wohl mit auslöste). Dabei ist festzuhalten, dass die Änderung nicht durch die ohnehin anstehende Reform des Geldwäschegesetzes (ich hatte hier berichtet) herbei geführt werden soll, sondern durch ein weiteres Gesetz, das z.B. hier zu finden ist (Bundesrats-Drucksache 317/11). Was es dazu zu sagen gibt, bringt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hier auf den Punkt.
Keine Anonyme Zahlung mehr im Internet?
- Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
- Veröffentlichungsdatum 2. August 2011
- Kategorien In Datenschutzrecht, Geldwäsche, IT-Recht & Technologierecht
- Schlagwörter Datenschutz, Persönlichkeitsrecht
Von Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.
Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.
Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
Archiv anzeigen →