Werke Angewandter Kunst bei Alltagsobjekten

Das Landgericht Köln hat in zwei Urteilen zu Werken der angewandten Kunst Stellung bezogen. Diese Entscheidungen beleuchten die delikate Balance zwischen künstlerischer Schöpfung und kommerzieller Nutzung.

Fall 1: Schuhdesigns im Fokus

In der Entscheidung 14 O 39/22 vom 23.02.2023 standen bestimmte Schuhmodelle im Mittelpunkt. Hier wurde untersucht, ob diese Modelle urheberrechtlich geschützt sind. Die Klägerin, ein Teil der international agierenden A.-Gruppe, behauptete, dass die von der Beklagten angebotenen Sandalen ihre urheberrechtlich geschützten Modelle „V.“ und „R.“ verletzen. Die Klägerin argumentierte, dass ihre Designs persönliche geistige Schöpfungen und damit als Werke der angewandten Kunst urheberrechtlich schutzfähig seien.

Fall 2: Trolley mit Tiermotiven

Im zweiten Fall, 14 O 83/23 vom 25.05.2023, drehte sich alles um Kinder-Trolleys mit Tierkopfmotiven. Die Verfügungsklägerin, ein renommierter Hersteller ergonomischer Kinder- und Schulrucksäcke, beklagte eine Urheber- und Wettbewerbsrechtsverletzung durch die von der Verfügungsbeklagten vertriebenen und von den Streithelfern zugelieferten Taschen mit Tierkopfmotiven. Der Streit konzentrierte sich auf die Frage, ob diese Trolley-Gestaltungen als Urheberrechtsschutz genießen.

Was sind Werke Angewandter Kunst?

Werke angewandter Kunst vereinen künstlerische Aspekte mit einer praktischen Funktion. Dies macht ihre Einordnung im Urheberrecht komplex, denn es muss sowohl eine künstlerische als auch eine gewisse Originalität vorhanden sein.

Entscheidungen des Gerichts

In beiden Fällen spielte die individuelle Gestaltung und der urheberrechtliche Schutz eine entscheidende Rolle. Das Gericht musste beurteilen, ob die Designs genug Originalität aufweisen, um als Werke angewandter Kunst anerkannt zu werden. Insbesondere beim Schuhdesign wurde argumentiert, dass minimale Abweichungen in der Gestaltung nicht ausreichen, um eine urheberrechtsverletzende Übernahme zu vermeiden.

Fazit zu Werken angewandter Kunst

Diese Entscheidungen des Landgerichts Köln verdeutlichen, dass der Schutz von Werken angewandter Kunst eine diffizile Rechtsfrage darstellt. Es zeigt sich, dass jedes , sei es ein Schuhmodell oder ein Kindertrolley, individuell betrachtet werden muss, um festzustellen, ob es den urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst genießt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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