Wann ist der eigenmächtige Antritt einer Pause ein Kündigungsgrund?

Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung recht­ fertigen. Legt der eigenmächtig eine Pause ein, weil er in der vorgesehenen Pausenzeit durcharbeiten musste, kann im Regelfall die Beharrlichkeit der Arbeitsverweige­rung nicht festgestellt werden.

So entschied es das LAG Mecklenburg­-Vorpommern (Urteil vom 6.11.2018, 2 Sa 225/17). Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs-­ und auch dafür trägt, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerecht­ fertigt oder entschuldigt erscheinen lassen.

Will der Arbeitnehmer geltend machen, er sei aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert gewesen, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, muss er diese Gründe genau angeben. Trägt der Arbeitnehmer ausreichend konkret einen Sachverhalt vor, der ihn entlastet, ist es am Arbeitgeber nun nachzuweisen, dass das Entlastungsvorbringen nicht zutrifft.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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