Vorlage: Google Streetview Widerspruch

Es wurde ja nun seit Monaten über das Thema berichtet, nicht nur im Netz, auch in den Medien insgesamt. Dabei habe ich durchaus auf dieser Seite dann, wenn es eine kleine “Berichtswelle” gegeben hat, auch den Traffic bemerkt – speziell die Zunahme der Suchmaschinen-Anfragen. Allerdings war das niemals etwas bemerkenswertes. Anders als das, was ich seit 2 Tagen hier Beobachte, und was mich in dieser Form vollkommen überrascht: Ich verzeichne inzwischen mehr als das 50fache an Zugriffen zum Thema hier auf der Seite, die bei Google ;) nach entsprechenden Themen rund um Streetview suchen, speziell nach dem Stichwort “Widerspruch”. Ich denke, eine Verallgemeinerung ist nicht angebracht, aber es scheint – für mich vollkommen unverständlich nach dem Medien-Hype der letzten Monate – so, dass in der Tat ein Teil der Bevölkerung sich mit dem Thema erst jetzt beschäftigt?

Auf Grund der mehrfachen Anfragen stellen wir Ihnen hier eine Vorlage als Word-Datei zum Widerspruch gegen die Erfassung und Anzeige Ihres Hauses bei Google-Streetview. Ausserdem bieten wir den Download einer PDF-Vorlage, die von Hand ausgefüllt werden kann. Tragen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift ein, das Schreiben kann dann mit der Post an Google geschickt werden:

Link dazu:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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