Verbrechen und Vergehen

Was sind Verbrechen und Vergehen: Geheimhin ist für Laien jeder Straftäter ein Verbrecher, doch das Gesetz unterscheidet sehr deutlich zwischen Verbrechen und Vergehen. Dabei ist diese Unterscheidung gesetzlich in §12 StGB definiert und erklärt die Einteilung:

  • Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
  • Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit bedroht sind.

Dabei bleiben Verschärfungen oder Milderungen – etwa für den „minder schweren Fall“ oder auch verschärfende Strafzumessungsregeln – ausser Betracht. So dass im Ergebnis mit der Terminologie des Strafgesetzbuches ein Verbrechen anzunehmen ist, wenn eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr im Gesetz vorgesehen ist. In allen anderen Fällen liegt ein Vergehen vor.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.