Was sind Verbrechen und Vergehen: Geheimhin ist für Laien jeder Straftäter ein Verbrecher, doch das Gesetz unterscheidet sehr deutlich zwischen Verbrechen und Vergehen. Dabei ist diese Unterscheidung gesetzlich in §12 StGB definiert und erklärt die Einteilung:
- Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
- Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
Dabei bleiben Verschärfungen oder Milderungen – etwa für den „minder schweren Fall“ oder auch verschärfende Strafzumessungsregeln – ausser Betracht. So dass im Ergebnis mit der Terminologie des Strafgesetzbuches ein Verbrechen anzunehmen ist, wenn eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr im Gesetz vorgesehen ist. In allen anderen Fällen liegt ein Vergehen vor.