Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Also ist auch der Samstag ein Arbeitstag. Deshalb beträgt der Mindestjahresurlaub bei einer Vollzeitbeschäftigung in einer Fünf-Tage-Woche anteilig 24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage (= vier Wochen).
Für Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als fünf Tagen in der Woche ist der Mindestjahresurlaub dementsprechend umzurechnen. Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten ist der Urlaubsanspruch nicht in Bezug zu einer Woche, sondern zu einem Zeitraum zu setzen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen Ablauf wiederholt.
- Mindesturlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche:
24 : 6 x 5 = 20 Arbeitstage - Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage - Mindesturlaubstage bei einer Vier-Tage-Woche:
24 : 6 x 4 = 16 Arbeitstage - Mindesturlaubstage bei einer Zwei-Tage-Woche:
24 : 6 x 2 = 8 Arbeitstage - Mindesturlaubstage bei einer Ein-Tage-Woche:
24 : 6 x 1 = 4 Arbeitstage
- KI-Agenten als Innentäter: Wie OpenClaw & Co. zum Haftungs- & Sicherheitsrisiko werden - 14. März 2026
- Retrograde Telegram-Überwachung als Quellen-TKÜ - 13. März 2026
- Cyber Resilience Act als Ende der analogen Fabrik - 11. März 2026
