Der Bundesgerichtshof (I ZR 71/15) hat die frühere Entscheidung des OLG Frankfurt (6 U 63/14, hier bei uns) bestätigt und festgestellt: Die sozialpolitischen Zwecken dienende Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG über die Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung weist weder in Bezug auf den Absatzmarkt der Arbeitsleistungen der Leiharbeitnehmer noch in Bezug auf den…WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: Kein Wettbewerbsverstoss bei Verstoss gegen Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung
Schlagwort: leiharbeitnehmer
Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber an ein anderes Unternehmen „ausgeliehen“ werden, um dort für eine begrenzte Zeit zu arbeiten. Diese Art der Beschäftigung stellt in Deutschland eine rechtlich komplexe Situation dar und wirft häufig Fragen auf, bei deren Beantwortung ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein kann.
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Leiharbeitnehmern ist das Arbeitsstrafrecht. Hier geht es um die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, Mindestlohnbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften. In diesen Bereichen kommt es bei Leiharbeitnehmern häufig zu Konflikten, die rechtliche Konsequenzen haben können. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann hier helfen, die Rechte der Leiharbeitnehmer zu wahren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Zusammenhang mit Leiharbeitnehmern ist die Frage der Haftung. Verursacht ein Leiharbeitnehmer während seines Einsatzes in einem anderen Unternehmen einen Schaden, kann dies schwierige rechtliche Fragen aufwerfen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann in solchen Fällen die Rechtslage klären und die Interessen des Leiharbeitnehmers vertreten.
Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern in Deutschland stellt sich somit als komplexe Rechtslage dar. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann hier helfen, die rechtlichen Fragen zu klären und die Interessen des Leiharbeitnehmers zu vertreten.
Der EUGH (C‑216/15) hat seine bisherige Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff gestärkt und konkretisiert, indem er u.a. klar stellt: Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht das wesentliche Merkmal eines Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, wobei die…WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: EUGH zum Begriff des Arbeitnehmers
Die Arbeitnehmerüberlassung wird nunmehr zum 1.4.2017 in Deutschland mit einer Reform des AÜG neu geregelt, nachdem in einem letzten Schritt im November 2016 der Bundesrat der Reform zugestimmt hat. Dabei ergeben sich einige durchaus beachtliche Aspekte, auf die man sich einstellen muss: Dieser kleine Ausblick zeigt, dass einiges an Arbeit und neuen Fallstricken bevorsteht –…WeiterlesenArbeitnehmerüberlassung: AÜG-Reform 2017