Dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht strafbar sein kann, hat sich hoffentlich herumgesprochen. In der Märkischen AllgemeinenDas Interessante an dieser Sache ist das Tatobjekt – gerade wegen des Internets wird heute schnell einmal vergessen, dass urheberrechtliche Delikte eben nicht nur digital „ein Problem“ sind, sondern auch „offline“ (wobei hier das Internet als Vertriebskanal genutzt wurde).
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