Strafbar: Verstöße gegen das Urheberrecht

Dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht strafbar sein kann, hat sich hoffentlich herumgesprochen. In der Märkischen Allgemeinen bin ich aber auf einen Vorfall aufmerksam geworden, der – jenseits von Filesharing & Co. – mal etwas „exotischer“ ist: Ein Senior hat Betriebsanleitungen für (ältere) Autos kopiert und diese Kopien gewinnbringend verkauft. Der gesamte Vorfall führte am Ende zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten (auf Bewährung), wobei die Umstände zu beachten sind – etwa die einschlägige Vorstrafe sowie das geschäftsmäßige Vorgehen bei ordentlichen Umsätzen.

Das Interessante an dieser Sache ist das Tatobjekt – gerade wegen des Internets wird heute schnell einmal vergessen, dass urheberrechtliche Delikte eben nicht nur digital „ein Problem“ sind, sondern auch „offline“ (wobei hier das Internet als Vertriebskanal genutzt wurde).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.