Bei der INTERPOL handelt es sich um eine international agierende Polizeibehörde ohne originäre Befugnisse in den einzelnen Staaten. Daher liegt ihr Schwerpunkt in der Koordination und vor allem Organisation von Erkenntnissen. Einer der Schwerpunkte liegt im Bereich des Kindesmissbrauchs.
International Child Sexual Exploitation (ICSE) database
Mit dieser Datenbank (ICSE) soll Ermittlern ermöglicht werden, die namenlosen Opfer von Missbrauch in Videos zu identifizieren. Es wird besonders geschulten Ermittlern Zugriff auf diese Datenbank gegeben, derzeit haben Polizeibehörden aus 54 Staaten sowie EUROPOL Zugriff hierauf.
Quelle: Interpol
Blocken von Webseiten
In Zusammenarbeit mit Providern wird die Sperrung von Webadressen angegangen, die entsprechende Inhalte bereitstellen. Mangels originärer Kompetenzen bei INTERPOL läuft dieses Vorgehen auf freiwilliger Basis bzw. Kooperation mit den Providern.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.