INTERPOL & Cybercrime

Bei der INTERPOL handelt es sich um eine international agierende Polizeibehörde ohne originäre Befugnisse in den einzelnen Staaten. Daher liegt ihr Schwerpunkt in der Koordination und vor allem Organisation von Erkenntnissen. Einer der Schwerpunkte liegt im Bereich des Kindesmissbrauchs.

International Child Sexual Exploitation (ICSE) database

Mit dieser Datenbank (ICSE) soll Ermittlern ermöglicht werden, die namenlosen Opfer von Missbrauch in Videos zu identifizieren. Es wird besonders geschulten Ermittlern Zugriff auf diese Datenbank gegeben, derzeit haben Polizeibehörden aus 54 Staaten sowie EUROPOL Zugriff hierauf.

Quelle: Interpol

Blocken von Webseiten

In Zusammenarbeit mit Providern wird die Sperrung von Webadressen angegangen, die entsprechende Inhalte bereitstellen. Mangels originärer Kompetenzen bei INTERPOL läuft dieses Vorgehen auf freiwilliger Basis bzw. Kooperation mit den Providern.

Quelle: INTERPOL
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.