Bei der INTERPOL handelt es sich um eine international agierende Polizeibehörde ohne originäre Befugnisse in den einzelnen Staaten. Daher liegt ihr Schwerpunkt in der Koordination und vor allem Organisation von Erkenntnissen. Einer der Schwerpunkte liegt im Bereich des Kindesmissbrauchs.
International Child Sexual Exploitation (ICSE) database
Mit dieser Datenbank (ICSE) soll Ermittlern ermöglicht werden, die namenlosen Opfer von Missbrauch in Videos zu identifizieren. Es wird besonders geschulten Ermittlern Zugriff auf diese Datenbank gegeben, derzeit haben Polizeibehörden aus 54 Staaten sowie EUROPOL Zugriff hierauf.
Blocken von Webseiten
In Zusammenarbeit mit Providern wird die Sperrung von Webadressen angegangen, die entsprechende Inhalte bereitstellen. Mangels originärer Kompetenzen bei INTERPOL läuft dieses Vorgehen auf freiwilliger Basis bzw. Kooperation mit den Providern.
- Berufungsschriftsatz: Bedeutung der Gewährung rechtlichen Gehörs - 26. April 2024
- Feststellungen zu Regelbeispiel in der Berufung - 26. April 2024
- Firmenmissbrauchsverfahren: BGH-Entscheidung zum Namensrecht einer Partnerschaftsgesellschaft - 26. April 2024