EU-Produktsicherheitsverordnung

Neue Produktsicherheitsverordnung: Die kürzlich verabschiedete EU-Verordnung 2023/988 stellt einen Meilenstein in der Produktsicherheitsgesetzgebung dar. Sie zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher im Binnenmarkt durch strengere Sicherheitsvorschriften und eine bessere Marktüberwachung zu verbessern.

Im Folgenden wird ein detaillierter Überblick über die Produktsicherheitsverordnung, die neuen Pflichten der Wirtschaftsakteure und die spezifischen Anforderungen für den Online-Handel geboten.

Einleitung: Die Produktsicherheitsverordnung

Die EU-Produktsicherheitsverordnung zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern zu schützen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Verbraucherprodukte sicherzustellen. Hier sind einige der Hauptziele und spezifischen Regelungen dieser Verordnung:

  1. Sicherstellung der : Die Verordnung legt fest, dass alle Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden, sicher sein müssen. Dies umfasst physikalische, mechanische, chemische Eigenschaften und weitere Risiken, die Produkte darstellen könnten, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
  2. Kohärenz mit anderen EU-Vorschriften: Sie zielt darauf ab, Kohärenz mit anderen EU-Harmonisierungsvorschriften zu erreichen und ergänzt bestehende sektorspezifische Harmonisierungsmaßnahmen, indem sie sicherstellt, dass alle Verbraucherprodukte, die nicht unter spezifische EU-Vorschriften fallen, dennoch ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen.
  3. Anpassung an moderne Vertriebsmethoden: Die Verordnung adressiert auch den Online-Verkauf und die Sicherheitsaspekte im Zusammenhang mit neuen Technologien und Vertriebsmodellen, einschließlich Online-Marktplätzen, und stellt sicher, dass die Produktsicherheit auch in der digitalen Wirtschaft gewährleistet ist.
  4. Klarheit und eindeutige Pflichten für Wirtschaftsakteure: Sie klärt die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure entlang der und stellt sicher, dass Produkte, die die EU-Normen erfüllen, als sicher gelten können. Dazu gehören Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen.
  5. Marktüberwachung und : Die Verordnung stärkt die Marktüberwachung und stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten über effektive Mittel verfügen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und durchzusetzen. Dies beinhaltet spezifische Befugnisse für Marktüberwachungsbehörden, Maßnahmen gegen nicht konforme Produkte zu ergreifen.
  6. Schutz besonderer Verbrauchergruppen: Die Verordnung betont den Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und stellt sicher, dass Produkte, die von diesen Gruppen genutzt werden, besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung bildet also im Kern einen umfassenden Rahmen, um die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt zu erhöhen und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts zu unterstützen.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Produkte auf dem EU-Markt anbieten, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen. Jeder Akteur in der Lieferkette ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass nur sichere Produkte auf den Markt kommen.

Hauptpflichten nach der Verordnung

  1. Allgemeine Produktsicherheit: Gemäß Artikel 22 der Verordnung müssen alle Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte sicher sind. Dies beinhaltet die Einhaltung europäischer Standards oder, in Ermangelung solcher, die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, die das Risiko minimieren.
  2. Technische Dokumentation und Risikobewertung: Hersteller müssen technische Unterlagen und Risikoanalysen für jedes Produkt erstellen, um dessen Sicherheit zu belegen.
  3. Pflichten für Online-Marktplätze: Online-Marktplätze müssen aktive Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur sichere Produkte über ihre Plattformen verkauft werden. Dies schließt die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch die Anbieter ein.
  4. Rückverfolgbarkeit und Meldung von Unfällen: Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte zu gewährleisten und Unfälle, die mit ihren Produkten in Verbindung stehen, zu melden.
  5. Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden: Es besteht eine verbindliche Kooperationspflicht mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Produktkennzeichnung

In der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung sind spezifische Vorschriften zur Produktkennzeichnung enthalten, die darauf abzielen, die Sicherheit und Rückverfolgbarkeit der auf dem EU-Markt angebotenen Produkte zu verbessern. Hier sind die Hauptpunkte zur Produktkennzeichnung, wie sie in der Verordnung geregelt sind:

  1. Klare Identifikation: Produkte müssen klar und eindeutig identifizierbar sein. Dazu gehört die Angabe von Informationen, die es ermöglichen, das Produkt selbst, den Hersteller, den Importeur und gegebenenfalls andere relevante Wirtschaftsakteure zu identifizieren.
  2. Technische Dokumentation: Hersteller sind verpflichtet, technische Unterlagen zu erstellen und aufzubewahren, die alle relevanten Informationen über das Produkt enthalten. Diese Dokumente müssen ausreichende Informationen über das , die Herstellung und die Betriebsweise des Produkts enthalten, um dessen Konformität mit den Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.
  3. Kennzeichnung von Risiken: Produkte müssen Kennzeichnungen oder Warnhinweise tragen, die alle potenziellen Risiken klar darstellen. Diese Informationen müssen leicht verständlich und gut sichtbar sein.
  4. Sprachanforderungen: Die Informationen und die Kennzeichnung müssen in einer oder mehreren Amtssprachen des Mitgliedstaates, in dem das Produkt vermarktet wird, zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Verbraucher die Sicherheitsinformationen verstehen können.
  5. Digitale Kennzeichnung: Die Verordnung erkennt auch die Wichtigkeit digitaler Technologien an und erlaubt die Bereitstellung von Informationen in digitaler Form, beispielsweise durch QR-Codes oder andere digitale Lösungen, die den Verbrauchern schnellen Zugriff auf Sicherheitsinformationen und andere relevante Produktinformationen ermöglichen.
  6. Rückverfolgbarkeit: Die Verordnung fordert verbesserte Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten. Dies beinhaltet Anforderungen, dass Produkte, ihre Bestandteile und die an ihrer Lieferkette beteiligten Wirtschaftsakteure identifizierbar sein müssen, um im Falle eines Sicherheitsproblems schnelle und effektive Rückrufaktionen zu ermöglichen.

Besondere Anforderungen für den Online-Handel

Die Verordnung trägt den Besonderheiten des Online-Handels Rechnung und legt spezifische Anforderungen für Online-Marktplätze fest. Diese müssen nicht nur sicherstellen, dass auf ihren Plattformen gehandelte Produkte sicher sind, sondern auch, dass die Sicherheitsanforderungen transparent und nachvollziehbar sind. Darüber hinaus müssen Online-Marktplätze einen leicht zugänglichen Kommunikationskanal für Verbraucherbeschwerden bezüglich der Produktsicherheit bereitstellen.

Zusammenspiel mit anderen Regelungen zur IT-Sicherheit

Die EU-Produktsicherheitsverordnung, die NIS2- und der Cyber Resilience Act sind Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, die Cybersicherheit zu verbessern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Hierbei gibt es wichtige Überschneidungen und Ergänzungen zwischen diesen Regelwerken:

  1. Ziel und Fokus:
    • EU-Produktsicherheitsverordnung: Fokussiert auf die physische und funktionale Sicherheit aller Produkte, die auf dem EU-Markt angeboten werden.
    • NIS2-Richtlinie: Konzentriert sich auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen wesentlicher und wichtiger Einrichtungen.
    • Cyber Resilience Act: Zielt auf die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen ab und schließt somit eine regulatorische Lücke, indem er sich auf die Sicherheit der Produkte selbst konzentriert und nicht nur auf die Dienste oder Infrastrukturen, die sie nutzen.
  2. Regulatorische Ansätze:
    • Beide, der CRA und die NIS2-Richtlinie, ergänzen sich insofern, als der CRA Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen direkt adressiert, während die NIS2-Richtlinie sicherstellt, dass Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die von ihnen genutzten Netz- und Informationssysteme zu schützen.
  3. Marktüberwachung und Compliance:
    • Sowohl die Produktsicherheitsverordnung als auch der CRA setzen auf eine starke Marktüberwachung, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Der CRA erweitert dies speziell auf Produkte mit digitalen Elementen und stellt Anforderungen an die Hersteller bezüglich der Cybersicherheit dieser Produkte.
  4. Harmonisierung und kohärente Ansätze:
    • Die EU strebt eine Harmonisierung der Regulierungsansätze an, um konsistente Sicherheitsstandards über verschiedene Produktkategorien und Dienste hinweg zu gewährleisten. Dies wird durch eine Kombination von horizontalen (CRA) und spezifischeren Vorschriften (NIS2) erreicht.

Diese Regelungen bilden ein Netzwerk von Sicherheitsvorschriften, das darauf abzielt, sowohl die physische Sicherheit der Produkte als auch die Sicherheit der Informationssysteme zu gewährleisten, die innerhalb der EU genutzt werden. Dies zeigt die breite und integrierte Herangehensweise der EU zur Steigerung der allgemeinen Sicherheit und Resilienz gegenüber Cyberrisiken.


Fazit

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung stellt eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsvorschriften dar und soll ein höheres Sicherheitsniveau für Produkte im EU-Binnenmarkt gewährleisten.

Die Produktsicherheitsverordnung fordert von allen Beteiligten in der Produktlieferkette, von den Herstellern bis hin zu den Online-Marktplätzen, eine aktive Rolle bei der Gewährleistung der Produktsicherheit. Dies wird die Art und Weise, wie Produkte in der EU vermarktet und verkauft werden, grundlegend verändern und eine sicherere Umgebung für alle Verbraucher schaffen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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