Raub

Der Tatbestand des Raubes nach § 249 Abs. 1 StGB erfordert die Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben als Mittel, um die Wegnahme einer Sache zu ermöglichen.

An diesem Zusammenhang fehlt es, wenn der Täter zwar Gewalt gegen das Tatopfer anwendet, aber erst nach Abschluss der Gewaltanwendung den Wegnahmevorsatz fasst. Als Mittel des Raubes kommt auch die konkludente Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben, nämlich die Fortsetzung der Gewalt, in Betracht. Hierfür genügt allerdings weder allein der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, noch das bloße Ausnutzen der durch die vorangegangene Gewaltanwendung hervorgerufenen Angst eines der Einwirkung des Täters schutzlos ausgelieferten Opfers.

Vielmehr muss sich aus den Gesamtumständen einschließlich der früheren Gewaltanwendung die aktuelle Drohung mit weiterer Gewaltanwendung ergeben, der Täter also in irgendeiner Form schlüssig erklärt haben, er werde einen etwaigen Widerstand mit Gewalt gegen Leib oder Leben brechen (so zusammenfassend BGH, 4 StR 115/23).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.