Klage eines ehemaligen KZ-Häftlings gegen den Leiter der Gedenkstätte Buchenwald teilweise erfolglos

Teilweise erfolglos war heute die Unterlassungsklage eines ehemaligen KZ-Häftlings vor dem Landgericht Berlin. Dieser wollte dem Direktor der „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ gerichtlich untersagen lassen, über sein Verfolgungsschicksal aus dem Jahre 1944 zu berichten. Dabei sollte er es unterlassen, den Namen des Klägers zu verwenden und die Worte „Opfertausch“, „Gerettet durch Opfertausch“ bzw. „Er hat überlebt, weil ein anderer ins Gas geschickt wurde … und die Listen müssen ja stimmen“ zu benutzen.

Das Landgericht sah diese Formulierungen jedoch nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen an, sondern als zulässige Wertungen und wies die Klage insoweit ab. Ferner wies es einen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung ab.

Bezüglich anderer Unterlassungsforderungen, die die Veröffentlichung oder öffentliche Darstellung von Dokumenten und Bildern betreffen, hat das Landgericht das Verfahren abgetrennt und an das für Buchenwald örtlich zuständige Landgericht verwiesen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Entscheidung vom 22.03.2011, Az.: 27 O 832/10 (Quelle: Pressemitteilung)

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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