Klage eines ehemaligen KZ-Häftlings gegen den Leiter der Gedenkstätte Buchenwald teilweise erfolglos

Teilweise erfolglos war heute die Unterlassungsklage eines ehemaligen KZ-Häftlings vor dem Landgericht Berlin. Dieser wollte dem Direktor der „Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora“ gerichtlich untersagen lassen, über sein Verfolgungsschicksal aus dem Jahre 1944 zu berichten. Dabei sollte er es unterlassen, den Namen des Klägers zu verwenden und die Worte „Opfertausch“, „Gerettet durch Opfertausch“ bzw. „Er hat überlebt, weil ein anderer ins Gas geschickt wurde … und die Listen müssen ja stimmen“ zu benutzen.

Das Landgericht sah diese Formulierungen jedoch nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen an, sondern als zulässige Wertungen und wies die insoweit ab. Ferner wies es einen Antrag auf Zahlung einer Entschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung ab.

Bezüglich anderer Unterlassungsforderungen, die die Veröffentlichung oder öffentliche Darstellung von Dokumenten und Bildern betreffen, hat das Landgericht das Verfahren abgetrennt und an das für Buchenwald örtlich zuständige Landgericht verwiesen.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Entscheidung vom 22.03.2011, Az.: 27 O 832/10 (Quelle: Pressemitteilung)

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity) (Alle anzeigen)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.