Nötigung durch Fahren auf dem linken Fahrstreifen einer Autobahn

Ein permanentes “Linksfahren” und das dadurch verhinderte Überholtwerden kann in seltenen Fällen eine Nötigung darstellen; so das OLG Köln : Diese Umstände müssten besonders sittlich verwerflich oder zu missbilligen sein, vergleichbar wäre hier das absichtliche langsam Fahren und Linksausweichen, das beharrliche Linksfahren auf freier Autobahn mit mäßiger Geschwindigkeit um ein Überholen zu verhindern oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Problematisch ist sicher hier das Hinterfragen der zu missbilligenden Gründe. Was tatsächlich im Kopf des linksfahrenden Hobby-Polizisten abgeht ist anhand objektiver Anhaltspunkte selten festzustellen, der Auslegung durch die Richterschaft ist Tür und Tor geöffnet. (OLG Düsseldorf 17.2.2000, AZ : 2b Ss 1/00 – 10/00 I)

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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