3 Monate Zeit: Neues Widerrufsrecht im Bundesgesetzblatt verkündet

Es ist soweit: Heute wurden die Änderungen im neuen Widerrufsrecht bzgl. des Wertersatzes im Bundesgesetzblatt verkündet, die morgen in Kraft treten. Damit wird zumindest eine Überarbeitung der notwendig, die umgehend vorgenommen werden sollte – eine Übergangszeit von 3 Monaten ist dabei eingeräumt.

Zum Thema:

Hinweis: Das Thema „Widerrufsbelehrung“ ist eine unendliche Geschichte, die nächsten Änderungen sind abzusehen (dazu hier mein Bericht). Insofern muss man das Thema weiterhin auf der Agenda haben. 
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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