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3 Monate Zeit: Neues Widerrufsrecht im Bundesgesetzblatt verkündet

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Es ist soweit: Heute wurden die Änderungen im neuen Widerrufsrecht bzgl. des Wertersatzes im Bundesgesetzblatt verkündet, die morgen in Kraft treten. Damit wird zumindest eine Überarbeitung der Widerrufsbelehrung notwendig, die umgehend vorgenommen werden sollte – eine Übergangszeit von 3 Monaten ist dabei eingeräumt.

Zum Thema:

Hinweis: Das Thema „Widerrufsbelehrung“ ist eine unendliche Geschichte, die nächsten Änderungen sind abzusehen (dazu hier mein Bericht). Insofern muss man das Thema weiterhin auf der Agenda haben. 
Rechtsanwalt Jens Ferner
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