Markenrecht: Hochgestelltes „TM“ hinter angemeldeter Marke kein Grund für eine Abmahnung

Das Kammergericht (5 W 114/13) hat festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für „Unregistered Trademark“ regelmäßig nicht anzunehmen sein wird, jedenfalls dann, wenn die entsprechende Bezeichnung tatsächlich bereits als Marke angemeldet – wenn auch nicht registriert – ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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