Das Kammergericht (5 W 114/13) hat festgestellt, dass eine wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Verwenden des TM-Symbols für „Unregistered Trademark“ regelmäßig nicht anzunehmen sein wird, jedenfalls dann, wenn die entsprechende Bezeichnung tatsächlich bereits als Marke angemeldet – wenn auch nicht registriert – ist.
- Betriebsbedingte Kündigung - 3. Oktober 2023
- Vorratsdatenspeicherung: Personenbezogene Daten und Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums - 1. Oktober 2023
- IOCTA Report zu Malware - 30. September 2023