Künstliche Intelligenz im Rahmen von Ermittlungsarbeit

Im August 2019 startete ein Programm zur Nutzung künstlicher Intelligenz in NRW. Ziel der Forschungszusammenarbeit, an der neben Wissenschaftlern (unter anderem der Universität des Saarlandes, und der LYTiQ GmbH sowie dem Deutschen EDV Ge-richtstag e. V.) auch Microsoft beteiligt ist, soll sein, die Erkennung und Auswertung von kinderpornographischem Bildmaterial deutlich zu beschleunigen.

Hintergrund ist, dass die Auswertung von beschlagnahmten Datenträgern extrem zeitintensiv ist, teilweise bereits – auch in von mir geführten Verfahren – abgebrochen wird weil man gar nicht alles auswerten kann und die automatisierte Auswertung bestenfalls ein Ansatzpunkt ist. Ein neuronales Netzwerk, das mit entsprechenden Daten trainiert wurde, dürfte hier brauchbare Ergebnisse in einem Bruchteil der Zeit bringen; allerdings dürfte die Arbeit für Strafverteidiger & Gerichte hier erst Recht die Kontrolle der gelieferten Ergebnisse sein, die für das Verfahren erst einmal in nicht weiter verifizierten Listen erstellt werden dürften.

In der Pressemitteilung heisst es dann auch:

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehen sich in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs, des Verdachts der Verbreitung oder des Besitzes sogenannter kinderpornographischer Schriften vor allem mit überbordenden Datenmassen konfrontiert. In jedem Einzelfall sind die bei Beschlagnahmen und Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel auf ihre Relevanz hin zu überprüfen. Dabei ist die besondere Herausforderung, kinder- und jugendpornographisches Bildmaterial möglichst effizient von sonstigen Dateiinhalten unterscheiden zu können.

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/2019_08_05_Kinderpornographie/index.php

Wenn derartige Projekte Erfolgversprechend sind, dürfte es absehbar sein, dass neben der schlichten Auswertung KI auch im Bereich produktive Ermittlung Einsatz findet.

Zu dem Thema auch:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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