Filesharing-Abmahnung: Vorsicht beim Hash-Wert

Bei Filesharing-Abmahnungen wird der so genannte „Hash-Wert“ einer Datei zur Identifizierung heran gezogen. Abmahnungen beziehen sich dann neben diversen Daten u.a. auf den Hash-Wert mit dem klar gestellt werden soll, dass die benannte Datei auch wirklich in einer „Tauschbörse“ angeboten wurde. Doch Vorsicht, es lohnt sich häufig genau hinzusehen, zwei Beispiele.

Beispiel 1: Die Torrent Datei
Das Amtsgericht München (111 C 13236/12) zeigte sich einsichtig, als ein Abgemahnter darauf verwies, dass der Hash-Wert nicht zu der benannten Datei passte. Vielmehr war zu sehen, dass der Hash-Wert zu der so genannten Torrent-Datei gehörte, die nur speichert, wo auf die eigentliche Zieldatei zugegriffen werden kann (eine Art Adress-Datei). Das reichte dem Amtsgericht nicht mehr, die Klage wurde abgewiesen.

Beispiel 2: Der verwirrte Abmahner
Interessant war eine Abmahnung, die ich kürzlich zur Bearbeitung erhielt: Jemand wurde wegen des Werkes A abgemahnt, sagte mir im Vertrauen dazu, dass er das sehr ähnlich klingende Werk B heruntergeladen habe. In beiden Fällen geht es um Chart-Container, die sich im Titel lediglich in einem Wort unterscheiden. Eine kurze Prüfung des Hash Wertes zeigte dann, dass der Abmahner, der die Titel aus Werk A abmahnte (und dieses auch benannte) als Hash-Wert in der Abmahnung den des Werkes B bezeichnete.

Es bleibt damit dabei, genau hinzusehen – nicht selten lohnt es sich, den Hash-Wert zu prüfen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.