Wer eine Mail vom „EU Business Register“ – zum Zeitpunkt dieses Artikels im Oktober 2019 mit dem Betreff „EU Business Register 2019/2020“ unterwegs – erhält, sollte genau hinsehen, sonst kann es teuer werden. Eigentlich recht unscheinbar aufgemacht
In der Mail wird lediglich auf das angehängte Formular verwiesen und wie man es ausgefüllt zurücksenden kann. Dabei macht bereits der kurze Mailtext deutlich, dass es offenkundig nur um ein Listing geht und die Rücksendung Optional ist, wenn man liest „to have your company inserted in the EU Business Register for 2019/2020“. Doch Vorsicht, auch wenn am Ende steht „Updating is free of charge.“ – wie so oft steckt der Teufel im Detail.
In dem als PDF beigefügten Formular findet man oben rechts den Hinweis, auf den man achten soll: Ein Updaten der Informationen ist kostenlos, sobald man aber Unterschreibt, soll kein kostenfreies Update mehr vorliegen sondern vielmehr ein kostenpflichtiger Auftrag:
To update your company profile, please print, complete and return this form. (Updating is free of charge). Only sign if you want to place an insertion.
Aus dem Formular von EU Business Register
Die Unterschrift also soll den Unterschied ausmachen. Interessant ist, dass ich im Formular den eigentlichen Preis nicht gefunden habe. Zwar gibt es eine umfangreiche Auflistung von Bedingungen, die man mit seiner Unterschrift akzeptiert – aber die eigentlichen Preise fehlen da:
Auf der Webseite dann aber findet man das Schnäppchen:
„Unless agreed otherwise beforehand by the service provider, the price stated corresponds to the price of one year insertion. The price of the first three years is Euro 2985,-. In the event of the extension of the contract under the terms defined in the order section, the price of the access for each year shall continue to be that originally stated.“
Ich tue mich schon schwer damit, ob auf dem Weg überhaupt ein Vertrag zu Stande kommen kann, auch im kaufmännischen Verkehr. Letztlich aber dürfte mit der BGH-Rechtsprechung eine unwirksame Regelung vorliegen, da ein schlichtes Listing in einem Online-Dienst in Verbindung mit Kosten auch im kaufmännischen Verkehr überraschend ist. Am Besten aber ist, wenn man sich die Nerverei gleich spart.
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