Ermittlungen gegen Cyberkriminelle – Durchsuchungen in Köln und Aachen

Unter Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) durchsuchten Cybercrime-Ermittler des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) am Mittwoch (16.08.) zeitgleich mehrere Wohnungen in Köln und Aachen.

Hinweis: Die Mitteilung des LKA NRW wird hier aufgenommen, um deutlich zu machen, dass „verschlüsselt“ alleine nichts wert sein muss – es wurden vorliegend angeblich die verschlüsselten Systeme bereits geöffnet und man hat Zugriff auf alle Daten beim Hauptakteur. Entsprechend muss die Verteidigung bei den weiteren Betroffenen eingerichtet sein – und wo noch kein Besuch war, sollte dringend eine Verteidigungslinie erarbeitet werden, bevor es zu spät ist. Dazu auch die Links zu unseren Inhalten weiter unten beachten!

Die Maßnahmen richteten sich vorrangig gegen einen 20-jährigen Kölner, der unter anderem im Verdacht steht, als Kopf einer Gruppe von Onlinekriminellen, illegale Handelsplattformen im Internet betrieben und Hackerangriffe unterstützt zu haben.

Die bereits ein Jahr andauernden Ermittlungen des LKA NRW führten aktuell zu Hinweisen auf offenbar kurzbevorstehende Cyberangriffe mit spezieller Schadsoftware, sogenannter . Hierzu war die Gruppe nach derzeitigem Erkenntnisstand gerade mit dem Aufbau eines Netzwerks von Unterstützern beschäftigt.

Ziel der Durchsuchungen am Mittwoch war das Auffinden von Beweismaterial. Der Haupttatverdächtige nutzte diverse Notebooks und Mobiltelefone für die Begehung und Vorbereitung unterschiedlicher Straftaten im Internet. Die IT-Ermittler des LKA NRW stellten entsprechende elektronische Geräte und Speichermedien sicher. Bereits unmittelbar nach dem Durchsuchungseinsatz gelang den Ermittlern der Zugriff auf die durch den vormaligen Besitzer vorsorglich verschlüsselten Systeme, so dass die darauf befindlichen Daten ausgewertet werden können.

Zum Einsatz kam hierbei auch das Modalfahrzeug des LKA NRW. Dieses mobile -Labor ermöglicht das Sichern großer Mengen elektronischer Beweismittel direkt vor Ort.

Bei den Durchsuchungen fanden die Polizisten in einer Wohnung zudem und Munition, die sie sicherstellten. Der Eigentümer muss sich nun einem Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes stellen. Zu den geplanten Angriffszielen, der durch den Einsatz verhinderten Cyberattacken machen Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben. (Quelle: Pressemeldung des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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