Datenschutzrecht: Handel mit rechtswidrig erlangten personenbezogenen Daten ist unwirksam

Die Entscheidung beim Amtsgericht Hagen (10 C 172/14) lässt sich darauf konzentrieren: Wer den Verkauf von Kundenkontakten vertraglich vereinbart, dann aber die Daten der potentiellen Kunden rechtswidrig weitergibt, der erhält keine Vergütung. Denn die Weitergabe von Daten muss entweder gesetzlich erlaubt sein oder von einer Einwilligung gedeckt sein – ist das von vornhereon (beabsichtigt) nicht der Fall ist der Vertrag rechtswidrig und für das AG Hagen sogar sittenwidrig. Eine Vergütungspflicht entsteht nicht.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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