CLB Solutions schreibt für Expo Guide – Stornierungsvereinbarung

Es ist mal wieder soweit, bereits Ende des Jahres 2015 erwachte der Anbieter „Expo Guide“ – und auch im Jahr 2016 geht es weiter. Meine Mandantschaft hatte seinerzeit im Jahr 2015 folgende Anschreiben erhalten:

  • Es schreibt CLBCS, „C.L. Business Conflict Solutions Management Ltd“ und rechnet vor, dass man gut 4.000 Euro schulden solle. Diese Summe soll nun „zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung“ gezahlt werden. Dabei weist man darauf hin, wie seriös Expo Guide sein soll: „Der Online Messeführer Expo Guide ist das derzeit weltweit größte, umfangreichste und aktuellste Messeverzeichnis im Internet.“
  • Mit gleichem Datum wurde allerdings dann ein Schreiben von Expo-Guide verschickt, in dem eine „Stornierungsvereinbarung“ unterbreitet wird. Man solle gut 1000 Euro zahlen und die Sache ist erledigt. Die Zahlungsfristen sind dabei gleichlautend, in beiden Schreiben ist jeweiliger Zahlungstermin das gleiche Datum.

Und auch im Juli 2016 haben sie sich wieder gemeldet, jetzt bietet man an, gegen Zahlung von gut 1300 Euro ist die Sache insgesamt erledigt. Die Bankverbindung weist dieses Mal nach Spanien. Wenn man auf die eingetretene hinweist, wird erklärt, es gelte mexikanisches Recht und das sehe eine Verjährung von 4 Jahren vor. Beides sehe ich äusserst skeptisch.

Ich habe nicht allzu viel Zeit investiert, bereits nach kurzer Suche in den jeweiligen Registern (speziell dem zyprischen Register zur Verwaltung von „Limiteds“) hat sich wiedermals der Eindruck bei mir eingestellt, dass es sich erneut nur um ein Phantomunternehmen handelt, das genutzt wird um Druck zu erzeugen. Sehr ausführlich findet man dazu hier auf der Seite Informationen, ich möchte das nicht vollständig wiederholen.

Bereits das Gesamtbild ist aus meiner Sicht klar wie folgt zu sehen: Man schreibt zwei Briefe, einen „ganz bösen“ in dem eine hohe Summe gefordert wird und der nach Druck aussieht; gleichzeitig wird ein „lieber“ Brief verschickt der eine viel geringere Zahlung und endgültige Lösung suggeriert. Man sollte sich gut überlegen, inwieweit hier Zahlungen sinnvoll sind.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.