CE-Kennzeichen für KI-Systeme?

Der AI-Act der Europäischen Union (EU) legt fest, dass Künstliche Intelligenz (KI)-Systeme, die in der EU verwendet werden, bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass sie sicher und vertrauenswürdig sind. Eine zentrale Komponente dieser Anforderungen ist die CE-Konformitätsprüfung.

Die EU betreibt das Thema KI mit Augenmerk. Das Ziel der EU-Kommission ist nach eigener Aussage ein Aufbau vertrauenswürdiger KI für ein sicheres und innovationsfreundliches Umfeld. Hierzu hat die Kommission vor allem drei miteinander verbundene Rechtsinitiativen auf den Weg gebracht:

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CE-Konformitätsprüfung

CE-Konformitätsprüfungen sind Verfahren, die sicherstellen, dass Produkte, einschließlich KI-Systeme, den geltenden EU-Richtlinien und -Normen entsprechen. Diese Prüfungen sind notwendig, um das CE-Kennzeichen zu erhalten, welches signalisiert, dass das Produkt den EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen entspricht.

Hauptpunkte des AI-Acts zur CE-Konformitätsprüfung

1. Risikoeinstufung

Der AI-Act kategorisiert KI-Systeme in verschiedene Risikostufen, z.B. niedrig, mittel und hoch. Für hochriskante KI-Systeme sind umfassendere CE-Konformitätsprüfungen erforderlich. Diese Risikoeinstufung basiert auf dem potenziellen Schaden, den das System verursachen könnte, und der Wahrscheinlichkeit, dass dieser Schaden eintritt (Artikel 6).

2. Sicherheits- und Compliance-Anforderungen

Hersteller von KI-Systemen müssen nachweisen, dass ihre Systeme sicher sind und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Dazu gehören Anforderungen an Transparenz, Genauigkeit, Robustheit und Datenschutz. Diese Anforderungen sind besonders streng für hochriskante KI-Systeme, um sicherzustellen, dass sie keine unzulässigen Risiken für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen darstellen (Artikel 9).

3. Selbstprüfung und externe Überprüfung

  • Selbstprüfung: Für KI-Systeme, die als niedriges oder mittleres Risiko eingestuft sind, kann der Hersteller die CE-Konformitätsprüfung selbst durchführen. Das bedeutet, dass der Hersteller selbst überprüft, ob alle relevanten Anforderungen erfüllt sind, und die entsprechende Dokumentation erstellt (Artikel 19).
  • Externe Überprüfung: Hochriskante KI-Systeme müssen von unabhängigen, externen Stellen (benannte Stellen) geprüft werden. Diese externen Prüfungen stellen sicher, dass die Systeme die erforderlichen Standards erfüllen. Eine externe Überprüfung ist notwendig, um ein höheres Maß an Sicherheit und Vertrauen zu gewährleisten (Artikel 43).

4. Dokumentation und technische Unterlagen

Hersteller müssen umfangreiche technische Unterlagen erstellen, die alle Aspekte der Konformitätsprüfung dokumentieren. Dies umfasst Design, Entwicklung, Testprotokolle und Risikobewertungen des KI-Systems. Diese Dokumentation muss jederzeit verfügbar sein, um im Falle einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden vorgelegt zu werden (Artikel 18).

5. Überwachung und Marktaufsicht

Nach der Markteinführung müssen Hersteller kontinuierlich die Leistung und Sicherheit ihrer KI-Systeme überwachen und sicherstellen, dass sie weiterhin den Anforderungen entsprechen. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen den Markt und können bei Bedarf eingreifen. Dies stellt sicher, dass einmal zertifizierte Systeme auch langfristig sicher und konform bleiben (Artikel 61).

Zusammenfassung

Der AI-Act stellt sicher, dass KI-Systeme in der EU sicher und vertrauenswürdig sind, indem er strenge CE-Konformitätsprüfungen vorschreibt. Während für niedrig und mittleres Risiko KI-Systeme eine Selbstprüfung ausreichend ist, müssen hochriskante Systeme von externen, unabhängigen Stellen geprüft werden. Dies schützt die Benutzer und fördert das Vertrauen in KI-Technologien. Die CE-Kennzeichnung signalisiert dabei, dass das KI-System den hohen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards der EU entspricht.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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