Wo sind Besitz und Konsum von Cannabis in der EU strafbar: zwei Infografiken zeigen auf, dass innerhalb der EU der Umgang mit Cannabis sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Strafbarkeit von Besitz von Cannabis in der EU
Während der Besitz überall strafbar ist unterscheidet die Grafik nur noch danach, ob eine Inhaftierung möglich ist beim Besitz kleiner Mengen. In der Tat dürfte dies zu relativieren sein, in Deutschland wird man für kleinere Mengen einer weichen Drogen wie Cannabis, die ernsthaft nur für den persönlichen Gebrauch gedacht ist, selten über eine ernsthafte Haft nachdenken. Dabei gibt es mit dem §29 Abs.5 BtMG sogar die in Deutschland einmalige Möglichkeit, dass das Gericht bei geringen Mengen für den Eigenverbrauch gleich ganz von einer Bestrafung absieht (nun wird dies in der Praxis nicht wirklich gelebt – obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich wollte).
Strafbarkeit des Konsums von Cannabis
Anders ist es beim Konsum – hier zeigt sich, dass dieser durchaus straflos sein kann. Aber Vorsicht, gerade die deutsche Rechtsprechung ist hier sehr rigoros. Schon schwer genug ist es, einen Konsum ohne Besitzbegründung zu erkennen. Selbst in einer Kifferrunde kann das weiterreichen des Joints reichen, um aus dem Konsum einen Besitz zu machen (man muss den Joint an den zurück geben, von dem man ihn erhalten hat, damit es beim Konsum bleibt).
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