Abkommen und Verträge zum Weltraumrecht

Es gibt mehrere internationale Abkommen und Verträge, die das Weltraumrecht und die Aktivitäten im Weltraum, einschließlich des Mondes, regeln. Hier sind die wichtigsten:

  1. Weltraumvertrag von 1967:
    • Offizieller Titel: „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“.
    • Er legt fest, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes zum Nutzen aller Staaten erfolgen soll und dass der Weltraum und alle Himmelskörper der gesamten Menschheit gehören.
    • Nuklearwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen dürfen nicht im Weltraum stationiert werden.
    • Die Staaten sind für alle nationalen Aktivitäten im Weltraum verantwortlich, unabhängig davon, ob sie von staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen durchgeführt werden.
  2. Rettungsübereinkommen von 1968:
    • Offizieller Titel: „Übereinkommen über die Rettung von Astronauten, die Rückführung von Astronauten und die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Objekten“.
    • Es verpflichtet die Staaten, in Not geratenen Astronauten zu helfen und sie an das Entsenderland zurückzugeben. Es legt auch fest, dass ein Staat, auf dessen Territorium oder auf dessen Schiff auf hoher See ein Weltraumgegenstand landet, diesen an den Startstaat zurückgeben muss.
  3. Haftungsübereinkommen von 1972:
    • Offizieller Titel: „Übereinkommen über die internationale Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände“.
    • Es regelt die Haftung der Staaten für Schäden, die ihre Weltraumgegenstände auf der Erde oder im Weltraum verursachen.
  4. Registrierungsübereinkommen von 1976:
    • Offizieller Titel: „Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen“.
    • Es verpflichtet die Staaten, ihre Weltraumobjekte bei den Vereinten Nationen zu registrieren.
  5. übereinkommen (Moon Agreement) von 1984:
    • Offizieller Titel: „Übereinkommen über Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern“.
    • Es stellt den Mond und andere Himmelskörper unter das „gemeinsame Erbe der Menschheit“ und verbietet jegliche Aneignung durch souveräne Staaten. Sie legt auch fest, dass die Nutzung der Ressourcen des Mondes zum Wohle aller Länder erfolgen soll.
    • Bemerkenswert ist, dass viele der großen Raumfahrtnationen, darunter die USA und Russland, diesen Vertrag weder unterzeichnet noch ratifiziert haben.

Diese Abkommen bilden die Grundlage des internationalen Weltraumrechts und legen die Regeln und Prinzipien für die friedliche Nutzung und Erforschung des Weltraums fest. Es gibt jedoch noch viele Fragen und Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die kommerzielle Nutzung von Weltraumressourcen, die in zukünftigen internationalen Diskussionen und Verhandlungen geklärt werden müssen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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