Strafbefehl kann nur an Verhandlungsfähigen zugestellt werden

Ja, es ist durchaus möglich, einen auch noch nach mehr als 2 Wochen wieder „zu beseitigen“. Genau genommen ist das gar nicht nötig in solchen Fällen: Es geht darum, dass ein Strafbefehl an Verhandlungsunfähige zugestellt wird. Die Rechtsprechung nimmt hier zunehmend an, dass es in diesen Fällen an der vorgeschriebenen Zustellung fehlt. Konkret geht es um die Zustellung an unter Betreuung gestellte Empfänger (LG Zweibrücken, Qs31-32/11; OLG Brandenburg 1 Ws 242/08; KG, 1 AR 1353/01).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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