Beim Bundesgerichtshof (XI ZR 549/14) finden sich nochmals einige Zeilen zur Frage, wie damit umzugehen ist, wenn sich die Rechtslage während eines laufenden Verfahrens ändert:
Soweit das Unterlassungsbegehren des Klägers in die Zukunft gerich- tet ist, sind Unterlassungsansprüche, deren Rechtsgrundlage im Laufe des Rechtsstreits Änderungen erfahren hat, nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…) vom Revisionsgericht unter Berücksichtigung der aktuel- len Rechtslage zu prüfen, auch wenn die Rechtsänderung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz oder im Laufe des Revisionsver- fahrens in Kraft getreten ist. Lediglich in Fällen, in denen (…) mit der Klage eine Unterlassung der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingun- gen auch insoweit begehrt wird, als sich der Verwender in Altfällen auf eine Klausel beruft, selbst wenn er diese für den Abschluss neuer Verträge nicht mehr verwendet, bleibt für die Inhaltskontrolle auch die frühere Rechtslage maßgeblich (…)
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