Viele Menschen, die Meeresfrüchte mögen, essen häufig Surimi – mitunter ohne es zu wissen oder überhaupt zu wissen, was Surimi ist. Alleine die Definition von Surimi lässt einem dabei mitunter ein wenig übel werden:
Surimi ist nach den Definitionen der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission eine „Fischzubereitung aus Fischmuskeleiweiß“.
Hergestellt wird es in einem technischen Verarbeitungsprozess aus herausgelösten Fischeiweißfraktionen und weiteren Zutaten. Lecker.
Nun sind (inzwischen) die meisten nativen Surimi-Produkte im Handel ausdrücklich als solche benannt. Zum Beispiel die bekannten dicken „Surimi Garnelen“. Seltener dagegen wird derart ausdrücklich bei Meeresfrüchte-Mischungen darauf hingewiesen, ob und wie viel Surimi enthalten ist. Der VGH Baden-Württemberg (9 S 1130/08) hatte sich nun mit diesem Thema zu beschäftigen und kommt zu dem Ergebnis: Jedenfalls dann, wenn 20% Surimi einer „Meeresfrüchte-Mischung“ beigemischt sind, ist dies schon in der Produktbezeichnung zu benennen, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“. Im vorliegenden Fall kam noch erschwerend hinzu, dass der beklagte Hersteller zusätzlich eine weitere Mischung angeboten hat, in der kein Surimi enthalten ist – an dieser Stelle ist für den VGH auch klar, dass Verwechslungsgefahren vermieden werden müssen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.