VGH BW: Surimi ist keine Meeresfrucht

Viele Menschen, die Meeresfrüchte mögen, essen häufig Surimi – mitunter ohne es zu wissen oder überhaupt zu wissen, was Surimi ist. Alleine die Definition von Surimi lässt einem dabei mitunter ein wenig übel werden:

Surimi ist nach den Definitionen der deutschen Lebensmittelbuch-Kommission eine „Fischzubereitung aus Fischmuskeleiweiß“.

Hergestellt wird es in einem technischen Verarbeitungsprozess aus herausgelösten Fischeiweißfraktionen und weiteren Zutaten. Lecker.

Nun sind (inzwischen) die meisten nativen Surimi-Produkte im Handel ausdrücklich als solche benannt. Zum Beispiel die bekannten dicken „Surimi Garnelen“. Seltener dagegen wird derart ausdrücklich bei Meeresfrüchte-Mischungen darauf hingewiesen, ob und wie viel Surimi enthalten ist. Der VGH Baden-Württemberg (9 S 1130/08) hatte sich nun mit diesem Thema zu beschäftigen und kommt zu dem Ergebnis: Jedenfalls dann, wenn 20% Surimi einer „Meeresfrüchte-Mischung“ beigemischt sind, ist dies schon in der Produktbezeichnung zu benennen, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“. Im vorliegenden Fall kam noch erschwerend hinzu, dass der beklagte Hersteller zusätzlich eine weitere Mischung angeboten hat, in der kein Surimi enthalten ist – an dieser Stelle ist für den VGH auch klar, dass Verwechslungsgefahren vermieden werden müssen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.