Wenn die EC-Karte gestohlen wurde, wird darum gestritten, wer für abgehobene Beträge (also den Missbrauch) haften soll: Die Rechtsprechung hält am Anscheinsbeweis bei zeitnaher Nutzung fest, der dahin geht, dass die PIN-Nummer mit der Karte zusammen aufgbewahrt wurde. Zwar macht der Bundesgerichtshof inzwischen Zugeständnisse, die sind aber eher schwer zu erfüllen. Ein Überblick.WeiterlesenGestohlene EC-Karte: Nichts neues von der Rechtsprechung
Schlagwort: skimming
Skimming bezeichnet das illegale Kopieren von Kredit- oder EC-Kartendaten. Dabei werden die Daten auf einem anderen Gerät gespeichert und später für betrügerische Zwecke wie den Kauf von Waren oder Geldabhebungen verwendet.
Im Zusammenhang mit Skimming können sich rechtliche Fragen stellen, insbesondere hinsichtlich der Haftung für den entstandenen Schaden. So kann es beispielsweise zu Streitigkeiten zwischen Banken und Kunden kommen, wenn der Kunde durch Skimming Geld verliert und sich weigert, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Auch im Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung der Skimming-Täter stellen sich Fragen. So müssen die Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein, die Täter zu identifizieren und ihnen nachzuweisen, dass sie die Daten tatsächlich illegal kopiert haben.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Skimming und anderen Formen der Cyberkriminalität beraten und unterstützen, um rechtliche Probleme zu vermeiden oder sich gegebenenfalls erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Manchmal bleibt das Opfer eines Verbrechens auf dem eigenen Schaden sitzen – und nicht nur dann, wenn man des Täters nicht habhaft wird. Das „Phishing“ war früher ein ganz besonderes Problem in diesem Bereich. Zur Erinnerung: Phishing liegt vor, wenn man versucht, an Zugangsdaten eines Nutzers zu gelangen. Vor allem mit gefälschten Emails wird hier…WeiterlesenBundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Haftung des Phishing-Opfers
Gerade beim Skimming (genauer: dem Tatbestand des Nachmachens einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion) stellt sich die Frage, wann eigentlich ein Versuchsbeginn vorliegt. Dieser setzt das unmittelbare Ansetzen voraus und wirft auf Grund der vielschichtigen Vorgehensweise die Frage auf, ob man bereits beim Ansetzen zum Erlangen der Daten, dem eigentlichen Erlangen oder noch vorher bei Herstellen der Kartenrohlinge…WeiterlesenNachmachen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion: BGH zum Versuchsbeginn beim Skimming
Das LG Berlin (10 O 10/09) hält die Rechtsprechung des BGH aufrecht und stellt fest: […] spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der Karte notiert oder aber die PIN gemeinsam mit der Karte verwahrt hat, wenn zeitnah nach einem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung der Karte und der Eingabe der richtigen…WeiterlesenEC-Karten nicht im Auto lassen!
Aktuelles zum Skimming 2010
Das Skimming bei EC-Karten erfreut sich weiter hoher Beliebtheit – ein guter Grund, auf die aktuellen Entwicklungen zum Thema zu blicken. Noch im März 2010 hatte sich der 4. BGH-Strafsenat zu Wort gemeldet und verkündet, dass beim Auslesen von Daten, die in einem Magnetstreifen gespeichert sind, nicht automatisch der §202a StGB gegeben sein muss. Nun…WeiterlesenAktuelles zum Skimming 2010
Aktuelles zum Skimming
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