Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Schlagwort: Hausdurchsuchung

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Hausdurchsuchung: Eine Hausdurchsuchung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der ein bestimmtes Objekt wie zum Beispiel eine Wohnung, ein Haus oder ein Geschäft durchsucht wird. Eine solche Durchsuchung kann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass sich Beweismittel an dem durchsuchten Ort befinden, die für ein laufendes Strafverfahren von Bedeutung sind.

Im strafprozessualen Sinn ist eine Hausdurchsuchung in Deutschland nur auf der Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses oder in dringenden Fällen aufgrund eines Durchsuchungsbefehls der Staatsanwaltschaft zulässig. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ein konkreter Tatverdacht sowie das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung Während einer Hausdurchsuchung dürfen die Ermittler die Räumlichkeiten durchsuchen und dabei Beweismittel wie Dokumente, Computer oder auch Sachgegenstände sicherstellen. Der Betroffene hat das Recht, während der Durchsuchung anwesend zu sein und auch den Ablauf der Maßnahme zu überwachen. Allerdings dürfen die Ermittler auch in Abwesenheit des Betroffenen durchsuchen, wenn dies aus taktischen Gründen notwendig ist.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht helfen nach einer Hausdurchsuchung: Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind, nutzen Sie unseren Strafverteidiger-Notruf. Die Strafverteidiger in unserer Kanzlei gehen erfahren mit der Situation einer Hausdurchsuchung um und stehen im Raum Aachen umgehend nach einer Hausdurchsuchung zur Verfügung. Informieren Sie sich über die Hausdurchsuchung

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Freiheit des Internet (2022)

    Freiheit des Internet: Die Organisation „Freedome House“ hat ihren neuen Bericht zur Freiheit des Internet 2022 vorgelegt. Deutschland rangiert hier mit 77 von 100 Punkten immer noch unter frei, hat aber zwei Punkte zum Vorjahr eingebüßt. Damit liegt man aber schon lange nicht mehr ganz vorne im internationalen Ranking.

    Der Grund für den Rückgang der Freiheit des Internet in Deutschland lag aus dortiger Sicht vor allem in der hiesigen Gesetzgebung, mit der die Online-Überwachungsbefugnisse in- und ausländischer Nachrichtendienste sowie der Polizeibehörden weiter ausbauen, geben Anlass zu Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre.

    Quelle: Freedom House, 29.10.2022

    Dies gilt nach dortiger Wahrnehmung insbesondere für Gesetze, die die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Online-Aktivitäten erlauben, die als Präventivmaßnahme gerechtfertigt sind, sowie für Gesetze, die Online-Plattformen und Messaging-Dienste dazu verpflichten, Nutzerdaten an die Polizei zu übermitteln. Als Kernergebnisse zur Freiheit des Internet fasst man zusammen:

    • Die Kluft zwischen den Internetverbreitungsraten in West- und Ostdeutschland verringerte sich im Berichtszeitraum
    • Im März 2022, inmitten des brutalen Einmarsches Russlands in der Ukraine, kam Deutschland einer EU-Verfügung nach, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtete, russische staatliche Online-Medien zu sperren, um Kriegspropaganda zu bekämpfen
    • Zum ersten Mal befolgte Telegram die Anweisung der deutschen Regierung, den Zugang zu Telegram-Kanälen zu beschränken, weil sie gegen lokales Recht verstießen
    • Im Jahr 2021 führten die Strafverfolgungsbehörden Hausdurchsuchungen bei über 100 Personen durch, die angeblich Hassreden gepostet oder Politiker beleidigt hatten
    • Nach einem Gesetz vom Juni 2021 können deutsche Nachrichtendienste Quellen-TKÜ Plus Spionagesoftware (Staatstrojaner) einsetzen, und Provider sind verpflichtet, bei der Installation zu helfen
    • Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Dezember 2021 verpflichtet Messaging- und E-Mail-Dienste, Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Im März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln jedoch, dass Google und Meta nicht verpflichtet sind, personenbezogene Daten von Nutzern, die Hassreden und illegale Inhalte veröffentlichen, an das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln, wozu sie nach einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) vom Juni 2020 verpflichtet waren
    • Die Regierung war während der Wahlen mit Cyberangriffen konfrontiert. Nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die Gesamtsituation der IT-Sicherheit in Deutschland als „angespannt bis kritisch“ eingestuft
  • Zu-Eigen-Machen durch Klick auf Facebook-Like-Button

    Im Internet geht es regelmäßig um Äußerungsdelikte – und beim Landgericht Meiningen (6 Qs 146/22) ging es nun um die Frage der Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung, nachdem der betreffende Nutzer bei Facebook schlicht auf „like“ geklickt hatte. Dabei hatte er eine Aussage „geliked“, die als strafbare Äußerung zu werten war, jedenfalls als Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§189 StGB). Doch es geht noch weiter.

    Zum Thema Haftung für Social-Media auch bei uns:

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  • Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Der Bundesfinanzhof (VIII R 8/19) stellt klar:

    1. Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
    2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.
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  • Verstoß gegen Sanktionen

    Verstoß gegen Sanktionen

    Der Verstoß gegen Sanktionen („Embargoverstoß“) ist mit erheblichen Sanktionen bewehrt – und gerade in den vergangenen Monaten keineswegs ein so exotischer Verstoß, dass man ihn nicht auf dem Schirm haben müsste. Wir sind in unserer Kanzlei in den vergangenen Monaten vorwiegend mit Beratungsanfragen konfrontiert im Bereich Software und Technologie-Güter, bei denen sich die Frage einer Einfuhr bzw. Ausfuhr über durchaus trickreiche Umwege stellt.

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  • Besitz und Verbreiten von kinderpornografischen Schriften

    Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie: Der BGH konnte sich zusammenfassend zu Besitz und Verbreiten kinderpornografischer Schriften äußern. Der zeitgleiche Besitz von verbreiteten oder öffentlich zugänglich gemachten und darüberhinausgehenden kinderpornografischen Schriften („Kinderpornographie“) verknüpft den unerlaubten Besitz kinderpornografischer Schriften mit jeder Verbreitungshandlung zu einer einheitlichen Tat.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

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  • Rechtsmittel gegen Durchsicht von Datenträgern

    Rechtsmittel gegen Durchsicht von Datenträgern

    Wenn bei einer Hausdurchsuchung Datenträger zur forensischen Analyse beschlagnahmt wurden, richtet sich die Wahl des richtigen Rechtsmittels nach dem aktuellen Stadium:

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  • AG Aachen: Keine rechtmäßige Diensthandlung, wenn Zugang zum Anwalt verwehrt wurde

    AG Aachen: Keine rechtmäßige Diensthandlung, wenn Zugang zum Anwalt verwehrt wurde

    Zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat das Amtsgericht Aachen, 333 Ls-903 Js 10/21-5/22, entschieden, dass keine rechtmäßige Diensthandlung im Nachgang mehr vorliegt, wenn jemand nach seinem Anwalt fragt und ihm verwehrt wird, diesen zu kontaktieren:

    Von dieser Tat war der Angeklagte mangels rechtmäßiger Diensthandlung aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Der Angeklagte hatte zu Beginn der Kontrolle durch den Polizeibeamten Z, dem der Angeklagte aufgrund vorangegangener Kontrolle im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz bekannt war, vor der Bundespolizeiwache … darum gebeten, seinen Verteidiger mit seinem Mobiltelefon telefonisch zu kontaktieren, was ihm nicht sofort ermöglicht worden ist.

    Insoweit liegt ein grundlegender Verstoß gegen das in § 136 Abs. 1 S. 2 StPO geregelte Recht auf Konsultation eines Verteidigers, worauf bei konkreterer Betrachtung die Polizei bereits in diesem Zeitpunkt hätte hinweisen müssen, vor. Bei diesem Recht handelt es sich um ein elementares justizielles Grundrecht, was sich auch durch die Normierung in internationalen Basistexten wie etwa in Art. 6 Abs. 3c EMRK, Art. 14 ICCPR (UN-Zivilpakt) sowie Art. 48 Abs. 2 Grundrechtecharta der Europäischen Union zeigt. Damit waren wegen dieses Verstoßes gegen § 136 Abs. 1 S. 2 StPO die weiteren Diensthandlungen nicht mehr rechtmäßig.

    Es ist recht ärgerlich, nicht selten berichten mir meine Mandanten ähnliches – dabei sind Polizisten nicht nur aus juristischen Gründen gut beraten, dem Ansinnen sofort Rechnung zu tragen: Die Erfahrung zeigt, dass gerade in Polizeikontrollen ein Anruf beim Anwalt äußerst De-Eskalierend sein kann, schon da der seriöse fachliche Rat regelmäßig nur lauten kann, sich ruhig zu verhalten, grundsätzlich den Mund zu halten, aber jedenfalls jeglichen Widerstand zu vermeiden.

    Rechtsanwalt Ferner: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

    Um das deutlich zu sagen: Was PolizistInnen in ihrem Alltag an Angriffen, Bespucken und Beleidigungen erleben ist weder zu tolerieren noch schönzureden. Es darf nicht zu kurz kommen, dass in dem ganz überwiegenden Teil der hiesigen Fälle Menschen sich einfach schlecht benehmen und vollkommen zu Recht strafrechtlich verfolgt werden.

    De-Eskalation als Mittel der Wahl

    Allerdings fällt mir in meinen letzten Verfahren zunehmend auf, dass man im hiesigen örtlichen Umfeld öfters – gerade bei jüngeren Polizisten – mit der De-Eskalation ein Problem hat. Wenn jemand etwa bei einer Hausdurchsuchung gehen möchte, ist es schwer vertretbar, warum der dann festgehalten wird. Auf meine Fragen im Gerichtssaal bekomme ich dann Antworten, wie zuletzt häufiger

    „Wir wollten ihn zur Vernehmung auf die Wache mitnehmen“.

    Zu bedenken ist aber, dass man als Beschuldigter nichts sagen und an Ermittlungshandlungen nicht mitwirken muss – und ein Polizist genau das auch wissen muss. Darum: Lieber den Anwalt anrufen lassen und wenn jemand vom Ort des Geschehens weggehen möchte, der nicht realistisch in Haft kommen wird: Gehen lassen. Und sollte eine erkennungsdienstliche Behandlung im Raum stehen, dürfte es bei aufgeheizter Stimmung ebenso sinnvoll sein, diese zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Man muss ja nicht immer gleich so tun, als würde der Bestand des Rechtsstaats an ein paar Tagen Zeit der Beruhigung hängen.

    Zugang zum Anwalt als absolute Grenze

    Eines muss klar sein: Der Zugang zum Anwalt ist eine absolute Grenze – die gerne von Ermittlern torpediert wird, mit Unterstützung des Gesetzgebers. So etwa, wenn in der StPO steht, dass man bei der Frage nach einem Pflichtverteidiger bei der Polizei zuerst einmal auf die potenziellen Kosten hingewiesen werden soll. Deutschland hinkt da in vielerlei Hinsicht dem demokratischen Ausland hinterher: Der Ruf nach einem Anwalt ist die absolute Grenze für Ermittler; Befragungen haben in diesem Moment zu enden, ein Anwaltsverzeichnis ist zur Verfügung zu stellen und ein Telefonat zu ermöglichen. All das steht – neben dem Hinweis auf die Kosten – im Gesetz. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Polizei sich auch hier an den schlichten Gesetzeswortlaut hält – denn: In einem modernen Rechtsstaat hat man keine Angst vor Anwälten oder der Arbeit, die sie – regelmäßig nicht ohne Grund – verursachen.

  • Keine Durchsicht beschlagnahmter Unterlagen bei Wegfall des Verdachts

    In einer herausragenden Entscheidung hat das LG Nürnberg-Fürth (12 Qs 24/22) festgestellt, dass wenn im Fortgang des Ermittlungsverfahrens ein ursprünglich bestehender Anfangsverdacht, der den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses begründet hatte, beseitigt wird, die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig ist:

    Eine Durchsuchungsanordnung gem. § 102 StPO setzt einen durch Tatsachen konkretisierten Verdacht voraus, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als deren Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt. Für das später mit der Überprüfung des Durchsuchungsbeschlusses befasste Beschwerdegericht ist grundsätzlich ebenfalls die Sach- und Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgeblich, wie sie dem Ermittlungsrichter bei seiner Entscheidung vorlag (BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010 – 2 BvR 2561/08, juris Rn. 28; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 105 Rn. 15a).

    Wird aber im weiteren Ermittlungsverfahren etwa durch die Vorlage neuer Beweismittel der Anfangsverdacht wieder beseitigt, so ist die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig (BVerfG, Beschluss vom 18. März 2009 – 2 BvR 1036/08, juris Rn. 54; BGH, Beschluss vom 23. November 1987 – 1 BGs 517/87, CR 1988, 142, 143; LG Leipzig, Beschluss vom 6. Juni 2008 – 5 Qs 18/08, juris Rn. 15 ff.).

  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie auf MEGA

    Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie auf MEGA

    MEGA und Kinderpornographie: Seit einigen Tagen erreichen uns vermehrt Meldungen wegen Hausdurchsuchungen hinsichtlich des vermuteten Besitzes von Kinderpornographie auf der Filehosting-Plattform MEGA, die bundesweit zu laufen scheinen. Allgemeine Ratschläge verbieten sich, grundsätzlich kann nur – wie immer – geraten werden einen Profi zu beauftragen.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

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  • Vorladung: BtMG

    Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das BtMG erhalten? In vielen Fällen werden Sie bereits wissen, wo der Vorwurf herkommt oder eine dunkle Ahnung haben. Das verführt dazu, zur Polizei zu gehen und mit einigen – vermeintlich harmlosen – Sätzen die Angelegenheit zu „entschärfen“. Tatsächlich ist es gerade im Bereich des BtMG aber so, dass man durch wenige (dumme) Sätze viel schlimmen Schaden anrichten kann.

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  • Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit verlangt ein Umdenken

    Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit verlangt ein Umdenken

    Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Bereich der Arbeit von Ermittlern findet längst statt, mal unmittelbar als Modellprojekt, mal mittelbar, wenn Unternehmen von sich aus „intelligent“ nach Inhalten suchen. Die Frage ist, welche Auswirkungen dies auf den prozessualen Umgang haben soll, mit den Ergebnissen, die solche Techniken zutage fördern.

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  • Unbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger

    Unbefugtes Aneignen von Geschäftsgeheimnis durch Mitnahme von Datenträger

    Das Arbeitsgericht Hamburg (4 Ca 356/20) hat in einer streitigen Situation entschieden, dass davon auszugehen ist, dass sich der Arbeitnehmer ein Geschäftsgeheimnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 GeschGehG unbefugt angeeignet hat, wenn er den Datenträger, auf den er die Dateien kopiert hat, nicht in den Betriebsräumen der Arbeitgeberin zurückgelassen, sondern mitgenommen hat.

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  • Hausdurchsuchung wegen Drogen

    Hausdurchsuchung wegen Drogen

    Hausdurchsuchung wegen Drogen: Wegen Drogen kann schneller eine Hausdurchsuchung stattfinden, als vielen klar ist – der richterliche Schutz der eigenen vier Wände ist in den letzten Jahren nochmals deutlich löchriger geworden, als man es ohnehin schon wahrgenommen hat. Die Umstände, die zu einer Hausdurchsuchung führen können, reichen dabei von obskur bis zu grenzwertig.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Kinderpornografie

    Kinderpornografie

    Kinderpornografie (§184b StGB): Wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht, ist die Panik regelmäßig groß. Dabei gehören Durchsuchungen wegen des Verdachts eines verbotenen Umgangs mit Kinderpornografie inzwischen zum Alltag der Ermittler. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Kinderpornografie.

    Aufgrund der exorbitant hohen Strafen, die im Raum stehen, sollte auf keinen Fall ohne Strafverteidiger agiert werden: Der Gesetzgeber hat für die regelmäßig anzutreffenden Verhaltensweisen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen (§184b Abs.1, 3 StGB).

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Kinderpornografie und Whatsapp

    Kinderpornografie und Whatsapp

    Vorwurf Besitz von Kinderpornografie via WhatsApp: In der jüngeren Vergangenheit haben sich bei uns die Verfahren gemehrt, in denen arglosen Bürgern der Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie gemacht wurde. Mehr und mehr hat sich dabei eine Eigendynamik der Verfahrensführung entwickelt, die mit dem, was brave Bürger sich unter dem Vorwurf vorstellen, rein gar nichts zu tun hat.

    Und das schlimmste: Nicht nur, dass man in den Fokus der Behörden geraten kann, ohne selber etwas zu tun – Selbstläufer sind Einstellungen mangels Tatverdacht nicht. Vielmehr droht das ganze Maßnahmen-Arsenal der Ermittler. Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

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