Freiheit des Internet: Die Organisation „Freedome House“ hat ihren neuen Bericht zur Freiheit des Internet 2022 vorgelegt. Deutschland rangiert hier mit 77 von 100 Punkten immer noch unter frei, hat aber zwei Punkte zum Vorjahr eingebüßt. Damit liegt man aber schon lange nicht mehr ganz vorne im internationalen Ranking.
Der Grund für den Rückgang der Freiheit des Internet in Deutschland lag aus dortiger Sicht vor allem in der hiesigen Gesetzgebung, mit der die Online-Überwachungsbefugnisse in- und ausländischer Nachrichtendienste sowie der Polizeibehörden weiter ausbauen, geben Anlass zu Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre.
Dies gilt nach dortiger Wahrnehmung insbesondere für Gesetze, die die Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Online-Aktivitäten erlauben, die als Präventivmaßnahme gerechtfertigt sind, sowie für Gesetze, die Online-Plattformen und Messaging-Dienste dazu verpflichten, Nutzerdaten an die Polizei zu übermitteln. Als Kernergebnisse zur Freiheit des Internet fasst man zusammen:
- Die Kluft zwischen den Internetverbreitungsraten in West- und Ostdeutschland verringerte sich im Berichtszeitraum
- Im März 2022, inmitten des brutalen Einmarsches Russlands in der Ukraine, kam Deutschland einer EU-Verfügung nach, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtete, russische staatliche Online-Medien zu sperren, um Kriegspropaganda zu bekämpfen
- Zum ersten Mal befolgte Telegram die Anweisung der deutschen Regierung, den Zugang zu Telegram-Kanälen zu beschränken, weil sie gegen lokales Recht verstießen
- Im Jahr 2021 führten die Strafverfolgungsbehörden Hausdurchsuchungen bei über 100 Personen durch, die angeblich Hassreden gepostet oder Politiker beleidigt hatten
- Nach einem Gesetz vom Juni 2021 können deutsche Nachrichtendienste Quellen-TKÜ Plus Spionagesoftware (Staatstrojaner) einsetzen, und Provider sind verpflichtet, bei der Installation zu helfen
- Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom Dezember 2021 verpflichtet Messaging- und E-Mail-Dienste, Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Im März 2022 entschied das Verwaltungsgericht Köln jedoch, dass Google und Meta nicht verpflichtet sind, personenbezogene Daten von Nutzern, die Hassreden und illegale Inhalte veröffentlichen, an das Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln, wozu sie nach einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG) vom Juni 2020 verpflichtet waren
- Die Regierung war während der Wahlen mit Cyberangriffen konfrontiert. Nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird die Gesamtsituation der IT-Sicherheit in Deutschland als „angespannt bis kritisch“ eingestuft
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