Beratung für Unternehmen und Gewerbetreibende
Beratung ist bei uns kein Zeittakt, sondern Wissenstransfer: Wir verstehen Rechtsberatung im IT-Recht und im unternehmensbezogenen Strafrecht nicht als abrechenbare Stundenleistung, sondern als Übertragung von Wissen in Ihr Unternehmen. Wer in Softwarerecht, Cybersicherheit, künstlicher Intelligenz oder im Wirtschaftsstrafrecht tragfähig entscheiden will, braucht nicht nur eine juristische Auskunft, sondern eine Einordnung, die Recht, technische Realität und unternehmerisches Risiko zusammenführt. Hier finden Sie unsere sich ausschließlich an Unternehmen und Gewerbetreibende richtenden Beratungsleistungen (für Verbraucher sind wir in diesem Bereich nicht tätig).
Wie wir anders beraten
Die klassische Beratung auf Stundenbasis beantwortet eine Frage und endet mit der Rechnung. Das genügt selten, wenn Regulierung sich schneller bewegt als das eigene Tagesgeschäft. NIS-2, der AI Act, der Data Act und die verschärfte Managerhaftung erzeugen einen laufenden, nicht einen punktuellen Bedarf. Geschäftsleitungen müssen verstehen, was auf sie zukommt, bevor ein Vorfall oder eine Behördenanfrage sie dazu zwingt.
Wir setzen deshalb auf strukturierten Wissenstransfer statt auf reine Auskunft. Das bedeutet: verständlich aufbereitete Einschätzungen, laufende Briefings mit Praxisbezug und aktuellen Zahlen, Vertiefungsgespräche für Ihr Team und – im engsten Betreuungsverhältnis – die Möglichkeit, uns direkt und ohne Umweg zu erreichen. Sie erhalten kein juristisches Gutachten zum Selbststudium, sondern Wissen, das in Ihrer Organisation handlungsfähig macht.
Wir denken weiter und ignorieren nicht den Markt
Nicht jedes Anliegen braucht eine dauerhafte Betreuung. Viele Unternehmen haben einen klar umrissenen Bedarf: eine Vertragsprüfung, eine NIS-2-Betroffenheitsanalyse, eine Risikoklassifizierung nach dem AI Act. Für solche Fälle ein Betreuungsverhältnis zu verlangen, ginge am tatsächlichen Bedarf vorbei.
Deshalb halten wir bewusst auch pauschale Angebote bereit – eine Erstberatung zum Festpreis und einen Projekt-Check für klar abgrenzbare Aufgaben, jeweils mit kalkulierbaren Kosten und ohne Bindung. Wer mehr braucht, wächst in unsere laufenden Betreuungsmodelle hinein; wer einmalig eine Frage geklärt haben will, bekommt genau das.
Unsere Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welches Paket zu welchem Bedarf passt:
Unsere Tätigkeitsbereiche in der Beratung
Unsere Beratung deckt die Schnittstelle von IT-Recht und unternehmensbezogenem Strafrecht ab – ein Feld, in dem juristische und technische Kompetenz selten in einer Hand liegen. Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Bereichen wir für Sie tätig werden, wobei wir niemals streitige Fälle übernehmen und niemals nach außen tätig werden, sondern wirklich reine Beratung und Arbeit an Dokumenten bieten.
| Orientierung | Projekt-Check | Advisory | Strategischer Partner | |
|---|---|---|---|---|
| Modell | Einmalpaket | Festpreis-Einzelprojekt | Monatlicher Retainer | Monatlicher Retainer |
| Zielgruppe | Geschäftsführung mit konkretem Einzelproblem, das strukturiert geklärt werden soll | KMU mit einem abgegrenzten Compliance- oder Vertragsprojekt ohne laufenden Beratungsbedarf | Unternehmen mit laufendem Bedarf, die einen verlässlichen Ansprechpartner auf fester Basis benötigen | Unternehmen, die Rechtssicherheit, Wissensvermittlung und direkten Zugang dauerhaft verankern wollen |
| Preis (nur zur Orientierung, es kommt auf den Einzelfall an) | 750 € zzgl. USt. | 1.500 – 3.500 € zzgl. USt. (je Scope) | 1.500 – 3.000 € zzgl. USt./Monat (Mindestlaufzeit 6 Monate) | ab 3.500 € zzgl. USt./Monat (Mindestlaufzeit 12 Monate) |
| Beratungsumfang | Einmalig: Einarbeitung bis zu 45 Minuten, Vorgespräch bis zu 20 Minuten und schriftliche vorläufige Ausarbeitung bis zu 45 Minuten. Sodann Abschlussbesprechung bis zu 30 Minuten. | Klar abgegrenzter Scope, Festpreis, kein laufendes Kontingent (Mehraufwand 360 € zzgl. USt./Std.). | 4 bis 6 Std./Monat inkl. Schriftverkehr und grundsätzliche Stellungnahmen / Analysen (Mehraufwand 360 € zzgl. USt./Std.; individueller Bedarf wird ermittelt) | 6 bis 8 Std./Monat inkl. Schriftverkehr und grundsätzliche Stellungnahmen / Analysen (Mehraufwand 360 € zzgl. USt./Std.; individueller Bedarf wird ermittelt) |
| Zeitaufwand für schriftliche, tiefgehende fachliche Stellungnahmen und Analysen (zusätzlich zur Beratungszeit!) | vorläufige Ausarbeitung bis zu 45 Minuten | Klar abgegrenzter Scope, Festpreis, kein laufendes Kontingent | bis zu 2 Std. / Monat (Mehraufwand 360 € zzgl. USt./Std.; individueller Bedarf wird ermittelt) | bis zu 4 Std. / Monat (Mehraufwand 360 € zzgl. USt./Std.; individueller Bedarf wird ermittelt) |
| Tätigkeitsfelder | Softwarerecht, IT-Vertragsrecht, durchschnittliche Fälle im Wirtschaftsstrafrecht | Alle unsere Tätigkeitsbereiche (s. Liste), Ausnahmen vorbehalten bei besonders komplexen/haftungsträchtigen Szenarien | Alle unsere Tätigkeitsbereiche (s. Liste) | Alle unsere Tätigkeitsbereiche (s. Liste) |
| Vertragsunterlagen | ✗ reine Beratung | ✓ Erstellung oder Prüfung klar definierter Dokumente im Scope | ✓ Erstellung und Prüfung im Kontingent | ✓ Erstellung, Prüfung, laufende Aktualisierung |
| Schriftliche Einschätzung | ✓ Vorläufige Ersteinschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen | ✓ Strukturiertes Ergebnis-Briefing mit Handlungsempfehlungen | ✓ Laufende Briefings: rechtliche Einordnung aktueller Entwicklungen, einschließlich Praxisbeispielen, Bußgeld- und Fallstatistiken sowie konkreten Handlungsoptionen für Ihr Unternehmen | ✓ Wie Advisory, ergänzt um priorisierte Risikoeinschätzung und Bezug zu Ihren konkreten Unternehmensstrukturen |
| Deep-Dive-Format | ✗ | ✗ | ✓ 1x im Quartal: strukturiertes Vertiefungsgespräch (bis 60 Min., 1 Teilnehmer) mit Praxisfällen, aktuellen Behördenentscheidungen und konkretem Bezug zu Ihren Prozessen | ✓ 1x im Quartal: strukturiertes Vertiefungsgespräch (bis 90 Min., 2-3 Teilnehmer) mit Praxisfällen, aktuellen Behördenentscheidungen und konkretem Bezug zu Ihren Prozessen |
| Inhouse-Schulung | ✗ | ✗ | ✗ | ✓ 1x/Jahr (bis 3 Std., bis 10 Personen), mit Teilnahmedokumentation |
| Ansprechpartner für Mitarbeiter | ✗ | ✗ | ✓ Geschäftsführung und ein benannter Beauftragter | ✓ Kontakt für Mitarbeiter per Telefon und Messenger |
| Direkter Kontakt | Standard-Kanzleikontakt (Mail und Rückruf) | Standard-Kanzleikontakt (Mail und Rückruf) | ✓ Individuelle Rufnummer und Messenger-Kontakt, die direkt beim Anwalt landen | ✓ Individuelle Rufnummer und Messenger-Kontakt, die direkt beim Anwalt landen |
| Reaktionszeit* | binnen 3 Werktagen | binnen 3 Werktagen | Mo–Fr, in dringenden Fällen binnen weniger Stunden, sonst binnen 2 Werktagen | Mo–Sa, in dringenden Fällen binnen weniger Stunden, sonst binnen 1 bis 2 Werktagen |
| Anrechnung auf Folgemandat | ✓ vollständig | – | – | – |
*Ggf. abweichende Reaktionszeiten in den festen Kanzleiurlaubszeiten (auf Kontaktseite abschliessend benannt)
Ausschließlich für Unternehmen und Gewerbetreibende
Alle hier vorgestellten Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Eine Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern findet in diesen Bereichen nicht statt. Diese Klarstellung ist bewusst gewählt: Unsere Pakete, Preise und Reaktionszeiten sind auf die Anforderungen unternehmerischer Mandate zugeschnitten und für private Anliegen weder gedacht noch geeignet.
Der erste Schritt
Am Anfang steht ein kostenfreies, unverbindliches Vorgespräch, in dem Sie eine Mail senden oder einen Rückruf buchen. Darin klären wir, ob und wie wir Ihnen sinnvoll helfen können und welches Modell zu Ihrem Bedarf passt. So investieren Sie Zeit und Budget erst, wenn der Einsatz für Sie erkennbar sinnvoll ist.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung: Wir übernehmen ausschließlich Strafverteidigungen und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht, in Strafverfahren und Cybersicherheitsrecht beratend tätig. Wir übernehmen keine Zivilprozesse.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftrater für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!
- Im Notfall, bei Hausdurchsuchung oder Haft: 0175 1075646 oder Threema: FVNW2K7T
- Flexible Erreichbarkeiten statt starrer „Öffnungszeiten“: Damit wir für Sie schnell erreichbar bleiben, läuft der erste Kontakt am besten digital – so reagieren wir oft schon innerhalb weniger Stunden. Und wir sind mit unserer Kanzlei vor Ort in Alsdorf für den Raum Aachen, Heinsberg, Düren schnell verfügbar.

