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Steuerrecht

Steuerermäßigung für jahresübergreifend zusammengefasste Überstundenvergütungen

Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof (VI R 23/19) zur Steuerprogression: Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.WeiterlesenSteuerermäßigung für jahresübergreifend zusammengefasste Überstundenvergütungen

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Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Mit Urteil vom 02.12.2021 – VI R 23/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.WeiterlesenSteuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

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Kinderkrankengeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch Progressionsvorbehalt

Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 2 EStG) steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronapandemie hat die Bundesregierung nun abgelehnt (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 19/28418 vom 13.4.2021).WeiterlesenKinderkrankengeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch Progressionsvorbehalt

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BFH zu Steuern bei Immobilienerwerb (2005)

Prüfen Sie jetzt wegen künftiger Steuernachteile beim Vermächtnis alle Testamente und Erbverträge Derzeit herrscht noch steuerliche Gleichbehandlung bei Erbfall und Vermächtnis. Erworbene Gegenstände gehen in beiden Fällen mit demselben Wert in die Berechnung ein. Das ist bei Immobilien und Betriebsvermögen besonders lukrativ, hier kommen regelmäßig ermäßigte Beträge und nicht die Verkehrswerte zum Ansatz. Dies wird…WeiterlesenBFH zu Steuern bei Immobilienerwerb (2005)

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Einkommensteuer: Nichtberücksichtigung ausländischer Verluste

Erzielt ein im Inland unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer Einkunftsquelle im Ausland negative Einkünfte (z. B. aus der Vermietung einer Auslandsimmobilie, oder Einkünfte aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte), dann kann er diese im Inland mit steuerpflichtigen Einkünften nicht oder nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ausgleichen: Entweder sind die betreffenden negativen Einkünfte ebenso wie positive ausländische Einkünfte…WeiterlesenEinkommensteuer: Nichtberücksichtigung ausländischer Verluste