Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof (VI R 23/19) zur Steuerprogression: Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.
(mehr …)Schlagwort: Steuerprogression
Die Steuerprogression ist ein Steuersystem, bei dem der Steuersatz progressiv ansteigt, je höher das zu versteuernde Einkommen ist. Das bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen.
Die Steuerprogression ist in vielen Ländern Teil des Steuersystems und soll dazu beitragen, die Steuerlast gerechter zu verteilen und eine gewisse soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen einen größeren Beitrag zur Finanzierung staatlicher Leistungen und öffentlicher Güter leisten sollen als Personen mit niedrigerem Einkommen.
In einem progressiven Steuersystem werden in der Regel unterschiedliche Steuersätze auf unterschiedliche Einkommensbereiche angewendet. Beispielsweise können die ersten 10.000 Euro eines Einkommens steuerfrei sein, während Einkommen zwischen 10.000 und 30.000 Euro mit einem Steuersatz von 20 % und Einkommen über 30.000 Euro mit einem Steuersatz von 35 % besteuert werden.
Die Steuerprogression kann zu einer höheren Steuerbelastung für Personen mit höherem Einkommen führen, was häufig zu Kontroversen und politischen Diskussionen führt. Einige argumentieren, dass eine höhere Besteuerung höherer Einkommen zu einer geringeren Motivation führen kann, hart zu arbeiten und zu investieren, während andere argumentieren, dass es wichtig ist, eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten.
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Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen
Mit Urteil vom 02.12.2021 – VI R 23/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.
(mehr …)Kinderkrankengeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch Progressionsvorbehalt
Erhalten Eltern von der Krankenkasse Kinderkrankengeld, ist diese Zahlung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 2 EStG) steuerfrei. Sie unterliegt jedoch als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Eine Aussetzung des Progressionsvorbehalts für das Kinderkrankengeld wegen der Coronapandemie hat die Bundesregierung nun abgelehnt (Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 19/28418 vom 13.4.2021).
(mehr …)BFH zu Steuern bei Immobilienerwerb (2005)
Prüfen Sie jetzt wegen künftiger Steuernachteile beim Vermächtnis alle Testamente und ErbverträgeDerzeit herrscht noch steuerliche Gleichbehandlung bei Erbfall und Vermächtnis. Erworbene Gegenstände gehen in beiden Fällen mit demselben Wert in die Berechnung ein. Das ist bei Immobilien und Betriebsvermögen besonders lukrativ, hier kommen regelmäßig ermäßigte Beträge und nicht die Verkehrswerte zum Ansatz. Dies wird sich aus Sicht des BFH künftig ändern.Einkommensteuer: Nichtberücksichtigung ausländischer Verluste
Erzielt ein im Inland unbeschränkt Steuerpflichtiger aus einer Einkunftsquelle im Ausland negative Einkünfte (z. B. aus der Vermietung einer Auslandsimmobilie, oder Einkünfte aus einer im Ausland belegenen Betriebsstätte), dann kann er diese im Inland mit steuerpflichtigen Einkünften nicht oder nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ausgleichen: Entweder sind die betreffenden negativen Einkünfte ebenso wie positive ausländische Einkünfte auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfrei oder aber sie sind den Abzugsbeschränkungen des § 2a Einkommensteuergesetz unterworfen.
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