Was ist Social Engineering? Moderne Angriffe laufen nur teilweise technisch, Erfolg versprechender sind regelmäßig Ansätze im Bereich des Social Engineering. Hierbei geht es darum, sich nicht auf das System sondern einen Nutzer zu konzentrieren und den Nutzer durch soziale Verhaltensweisen dazu zu bringen, gewollt oder ungewollt, zumindest Hinweise auf Informationen etwa zu einem Login zu geben.
Man installiert also nicht etwa nur einen Keylogger der Benutzereingaben abfängt, sondern täuscht etwa vor ein Mitarbeiter eines Supports zu sein um auf diesem Wege dann Login-Informationen abzufragen. Eine Variante hiervon ist der CEO-Fraud.
Hinweis: Ein Weg zum Umgang mit dieser Problematik sollt ein jedem Fall sein, die Mitarbeiter mit Social Media Guidelines zu unterstützen. Weiterhin sollten Sie andenken, die Nutzung des Internets in Ihrem Betrieb mit klaren Nutzungsregeln zu versehen, insbesondere was die private Nutzung des Internets im Betrieb angeht.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.