Social Engineering

Was ist Social Engineering? Moderne Angriffe laufen nur teilweise technisch, Erfolg versprechender sind regelmäßig Ansätze im Bereich des Social Engineering. Hierbei geht es darum, sich nicht auf das System sondern einen Nutzer zu konzentrieren und den Nutzer durch soziale Verhaltensweisen dazu zu bringen, gewollt oder ungewollt, zumindest Hinweise auf Informationen etwa zu einem Login zu geben.

Man installiert also nicht etwa nur einen Keylogger der Benutzereingaben abfängt, sondern täuscht etwa vor ein Mitarbeiter eines Supports zu sein um auf diesem Wege dann Login-Informationen abzufragen. Eine Variante hiervon ist der CEO-Fraud.

Hinweis: Ein Weg zum Umgang mit dieser Problematik sollt ein jedem Fall sein, die Mitarbeiter mit Social Media Guidelines zu unterstützen. Weiterhin sollten Sie andenken, die Nutzung des Internets in Ihrem Betrieb mit klaren Nutzungsregeln zu versehen, insbesondere was die private Nutzung des Internets im Betrieb angeht.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.