Sexting an sich ist nicht per se strafbar, aber inzwischen ein gefestiger Begriff, zusammengesetzt aus “Sex” und “Texting”. Es geht darum, dass man von sich selber erotische oder Nacktbilder versendet, damit aber eben die Kontrolle über diese Bilder aus der Hand gibt, die danach durch den Empfänger weiter verbreitet werden können. Bei einem Foto von einem unter 18jährigen steht hier automatisch bei einem älteren Empfänger eine Straftat im Raum, im Übrigen können betroffene sich heute zielgerichtet gegen ungenehmigte Verbreitung wehren.
Dazu auch:
- Ketamin: AMG oder NpSG? - 18. Juni 2025
- Keine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht im Infrastrukturatlas - 18. Juni 2025
- Nachvertragliche Haustürwerbung und DSGVO - 18. Juni 2025