Illegaler Online-Service „AegisTools.pw“ abgeschaltet

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 09.04.2024 den illegalen Online-Service „AegisTools.pw“ abgeschaltet. Gegen einen deutschen Staatsbürger besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet.

In diesem Zusammenhang erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen am Wohnobjekt des mutmaßlichen Betreibers in Speyer, Rheinland-Pfalz. Dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter mehrere PCs und Laptops, verschiedene Datenträger und Mobiltelefone. Heise berichtet ebenfalls dazu.

Bei „AegisTools.pw“ handelt es sich um eine in der Underground-Economy seit 2020 bekannte Plattform, die in erster Linie Counter-Antivirus- und Crypting-Dienste bereitstellte – zwei aus phänomenologischer Sicht wichtige Säulen innerhalb des Cybercrime-as-a-Service-Modells. Sie ermöglichte, Schadsoftware so zu tarnen, dass diese von den gängigen Antivirenprogrammen nicht erkannt werden konnte. „Aegis Tools.pw“ bot unmittelbar auf der Plattform auch Tests zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kryptierung an.

Illegaler Online-Service „AegisTools.pw“ abgeschaltet - Rechtsanwalt Ferner

Weiterhin wurde eine Software für die unerlaubte Erlangung von Nutzer-Passwort-Zugangsdaten angeboten. „AegisTools.pw“ selbst hingegen verlangte von ihren Nutzern keine klassische Registrierung und konnte nahezu anonym verwendet werden. Die polizeilichen Auswertungen deuten darauf hin, dass die Plattform in der Vergangenheit weltweit von über 1.000 Usern für deren cyberkriminelle Aktivitäten in Anspruch genommen wurde. Sämtliche Dienstleistungen konnten mit Kryptowährungen bezahlt werden.

Die Abschaltung von „AegisTools.pw“ und die Identifizierung des mutmaßlichen Betreibers erfolgten unter Beteiligung von nationalen und internationalen Partnern – darunter das US-amerikanische FBI, das Western District of North Carolina (WDNC) US Attorney’s Office, die Computer
Crime and Intellectual Property Section des US Department of Justice sowie die rheinland-pfälzische Polizei – und sind ein weiterer Schlag gegen spezialisierte Cybercrime-Akteure in der Underground Economy. (Quelle: Pressemitteilung des BKA)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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