Illegaler Online-Service „AegisTools.pw“ abgeschaltet

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 09.04.2024 den illegalen Online-Service „AegisTools.pw“ abgeschaltet. Gegen einen deutschen Staatsbürger besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet.

In diesem Zusammenhang erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen am Wohnobjekt des mutmaßlichen Betreibers in Speyer, Rheinland-Pfalz. Dabei wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt, darunter mehrere PCs und Laptops, verschiedene Datenträger und Mobiltelefone. Heise berichtet ebenfalls dazu.

Bei „AegisTools.pw“ handelt es sich um eine in der Underground-Economy seit 2020 bekannte Plattform, die in erster Linie Counter-Antivirus- und Crypting-Dienste bereitstellte – zwei aus phänomenologischer Sicht wichtige Säulen innerhalb des Cybercrime-as-a-Service-Modells. Sie ermöglichte, Schadsoftware so zu tarnen, dass diese von den gängigen Antivirenprogrammen nicht erkannt werden konnte. „Aegis Tools.pw“ bot unmittelbar auf der Plattform auch Tests zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kryptierung an.

Weiterhin wurde eine Software für die unerlaubte Erlangung von Nutzer-Passwort-Zugangsdaten angeboten. „AegisTools.pw“ selbst hingegen verlangte von ihren Nutzern keine klassische Registrierung und konnte nahezu anonym verwendet werden. Die polizeilichen Auswertungen deuten darauf hin, dass die Plattform in der Vergangenheit weltweit von über 1.000 Usern für deren cyberkriminelle Aktivitäten in Anspruch genommen wurde. Sämtliche Dienstleistungen konnten mit Kryptowährungen bezahlt werden.

Die Abschaltung von „AegisTools.pw“ und die Identifizierung des mutmaßlichen Betreibers erfolgten unter Beteiligung von nationalen und internationalen Partnern – darunter das US-amerikanische FBI, das Western District of North Carolina (WDNC) US Attorney’s Office, die Computer
Crime and Intellectual Property Section des US Department of Justice sowie die rheinland-pfälzische Polizei – und sind ein weiterer Schlag gegen spezialisierte Cybercrime-Akteure in der Underground Economy. (Quelle: Pressemitteilung des BKA)

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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