OLG-Urteil zur Klage nach Filesharing-Abmahnung: Anschlussinhaber mit Kindern entlastet

Das Oberlandesgericht Hamm (22 W 60/13) durfte sich zur Beweislage im Fall einer nach Filesharing- bei einem Familienanschluss äussern und stellte insoweit fest:

Zwar ist das Landgericht zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass den Verfügungsbeklagten im Hinblick auf die glaubhaft gemachte Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Filmwerks von den ihm zuzuordnenden IP-Adressen eine sekundäre Darlegungslast trifft (BGHZ 185, 330). Eine Umkehr der ist damit jedoch ebenso wenig verbunden wie eine Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. […] Vielmehr genügt er seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergibt (OLG Köln, NJW-RR 2012, 1327).

Im hier entschiedenen Fall reichte dem Gericht sodann der Hinweis darauf, dass minderjährige Kinder im Haushalt vorhanden sind und unkontrolliert Zugriff auf das Internet nehmen.

Die Entscheidung fügt sich in das zunehmende Bild der „neuen“ Rechtsprechung des Jahres 2013 und es ist zu hoffen, dass sie konsequent von weiteren OLG fortgeführt wird. Jedenfalls ist auch hier wiedermals zu sehen, dass entgegen der früheren Rechtsprechung die Situation bei Klagen nach Filesharing-Abmahnungen heute nicht mehr so „rosig“ für die klagenden Rechteinhaber ist wie sie früher (vielleicht) einmal an bestimmten Gerichtsständen war.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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