Das 2008 verabschiedete „New legislative framework“ zielt darauf ab, den Binnenmarkt für Waren zu verbessern und die Bedingungen für das Inverkehrbringen einer breiten Palette von Produkten auf dem EU-Markt zu stärken.
Es handelt sich um ein Paket von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Marktüberwachung zu verbessern und die Qualität der Konformitätsbewertungen zu steigern. Außerdem wurde die Verwendung der CE-Kennzeichnung weiter differenziert und ein Instrumentarium von Maßnahmen für die Produktgesetzgebung geschaffen.
Was sieht der neue Rechtsrahmen vor?
Das Paket stärkt die Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften. Es:
- verbessert die Marktüberwachungsvorschriften, um sowohl Verbraucher als auch Gewerbetreibende besser vor unsicheren Produkten zu schützen, auch vor solchen, die von außerhalb der EU eingeführt werden. Dies gilt insbesondere für Verfahren für Produkte, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen können;
- legt klare und transparente Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen fest;
- stärkt die Qualität und das Vertrauen in die Konformitätsbewertung von Produkten durch strengere und klarere Vorschriften für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen;
- klärt die Bedeutung der CE-Kennzeichnung und stärkt ihre Glaubwürdigkeit;
- schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Industrieprodukte in Form eines Instrumentariums von Maßnahmen zur Verwendung in künftigen Rechtsvorschriften. Dazu gehören Definitionen von Begriffen, die in der Produktgesetzgebung häufig verwendet werden, und Verfahren, die es ermöglichen, künftige sektorale Rechtsvorschriften kohärenter zu gestalten und leichter umzusetzen.
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Der neue Rechtsrahmen besteht aus:
- Verordnung (EG) 765/2008 über die Anforderungen an die Akkreditierung und Marktüberwachung von Produkten
- dem Beschluss 768/2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten, der Referenzbestimmungen enthält, die in die Überarbeitung der Produktvorschriften aufgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um eine Vorlage für künftige Rechtsvorschriften zur Produktharmonisierung.
- Verordnung (EU) 2019/1020 über die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
Angleichung der Produktvorschriften
Ein Hauptziel der Kommission ist es, die Rechtsvorschriften zur Produktharmonisierung und die damit zusammenhängenden Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit den Referenzbestimmungen des Beschlusses 768/2008/EG in Einklang zu bringen. (Quelle: EU-Kommission)
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