Neue Wege zur Identifizierung von Bitcoin-finanzierten Cyberkriminalitätsnetzwerken

In einer Welt, in der und andere Kryptowährungen zunehmend von Cyberkriminellen für illegale Aktivitäten genutzt werden, ist es entscheidend, wirksame Methoden zur Aufdeckung und Analyse dieser kriminellen Finanznetzwerke zu entwickeln.

Eine spannende Analyse des IMDEA Software Institute, veröffentlicht im Oktober 2022, präsentiert eine innovative Methode namens “Back-and-Forth Exploration” zur Nachverfolgung von Bitcoin-Transaktionen. Diese Technik ermöglicht es, finanzielle Beziehungen innerhalb von Cyberkriminalitätskampagnen und zu externen Diensten und anderen kriminellen Kampagnen aufzudecken

Wesentliche Erkenntnisse der Studie

Die Studie bietet zwei wichtige Beiträge zur Analyse von Bitcoin-Transaktionen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität:

  1. Back-and-Forth Exploration: Im Gegensatz zu bisherigen Ansätzen, die sich nur auf die Vorwärtsanalyse von Transaktionen konzentrierten, ermöglicht diese Methode die Untersuchung in beide Richtungen – vorwärts und rückwärts. Dieser Ansatz offenbart Beziehungen und Transaktionen, die bei einer rein vorwärts gerichteten Untersuchung verborgen geblieben wären.
  2. Kombination von Tagging- und Maschinellem Lernen: Um eine Explosion der Transaktionsgraphen zu verhindern, kombiniert der Ansatz eine Tagging-Datenbank mit einem maschinellen Lernklassifikator, der Adressen von Kryptowährungsbörsen identifiziert. Dies hilft, Adressen zu erkennen, die zu Börsen gehören, und verhindert die Einbeziehung zahlreicher irrelevanter Transaktionen.

Die Anwendung dieser Methode auf 30 verschiedene Malware-Familien demonstriert ihre Effektivität. Sie identifiziert nicht nur neue Attribution Points, die von herkömmlichen Vorwärtsanalysen übersehen wurden, sondern deckt auch ein breites Spektrum an Dienstleistungen auf, die von der Malware genutzt werden, darunter 44 Börsen, 11 Glücksspielseiten und 4 Untergrundmärkte.

Besonders interessant ist die Entdeckung, dass einige Malware-Betreiber in eine Vielzahl von kriminellen Aktivitäten involviert sind, was auf ein verzweigtes Netzwerk von Cyberkriminalität hinweist. Die Studie betont auch die Bedeutung der Identifizierung finanzieller Beziehungen zwischen Cyberkriminalitätskampagnen und externen Diensten für die Strafverfolgung und zur besseren Einschätzung der zugrunde liegenden Unterstützungsstrukturen für diese illegalen Aktivitäten.

Fazit

Diese Analyse stellt einen wichtigen Fortschritt in der Analyse der finanziellen Beziehungen im Kontext von Cyberkriminalität dar. Die vorgeschlagene Back-and-Forth Explorationstechnik eröffnet neue Möglichkeiten zur Identifizierung und Untersuchung von komplexen Finanznetzwerken im Bereich der Kryptowährungen. Mit ihrer Hilfe können Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsforscher effektiver gegen die finanziellen Grundlagen von Cyberkriminalität vorgehen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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