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Hamburger Steuerfahndung hat erneut Daten von Online-Vermietungsportal

Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgeberinnen und Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro vor. ​​​​​​​

Hinweis: Die Presse berichtet, dass es um AirBnB gehen soll. Es ist mit entsprechenden Steuerstrafverfahren zu rechnen. Die EU arbeitet zudem an einer EU-weiten Regulierung, wobei die Daten der Vermieter hier katalogisiert werden sollen. Es macht also Sinn, eigene Tätigkeiten hier „aufzuräumen“.

Hamburg hatte bereits im Jahr 2020 mit einem internationalen Gruppenersuchen eine höchstrichterliche Entscheidung zur Herausgabe von Daten erstritten. Die Auswertung der damaligen Datenlieferung des Vermittlungsportals, in der Vermietungsumsätze von ca. 8.000 Gastgebern aus Deutschland in Höhe von insgesamt rd. 137 Millionen US-Dollar mitgeteilt worden waren, hat in den Kalenderjahren 2021 und 2022 bundesweit zu Mehrsteuern in Höhe von ca. 4 Millionen Euro geführt.

Das war Anlass für die Steuerfahndung Hamburg, mit einem weiteren internationalen Gruppenersuchen aktuellere Daten des Vermittlungsportals zu deutschen Vermietern, die Wohnraum über diese Internetplattform vermietet haben, anzufordern. (Quelle: Pressemitteilung der Behörde)

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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