Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung:
Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten zufolge offenbar auch auf Beweismittel gestützt, die zuvor von einem Dritten erlangt wurden, der mit der Weitergabe dieser Beweismittel möglicherweise seinerseits gegen vertragliche oder sogar gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Vor diesem aktuellen Hintergrund wurde die grundsätzliche Frage erörtert, welchen rechtlichen Maßstäben staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen und die Verwertung von im Rahmen dieser Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren unterliegen.
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