Grenzen staatsanwaltlicher Ermittlungsmaßnahmen

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung:

Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten zufolge offenbar auch auf Beweismittel gestützt, die zuvor von einem Dritten erlangt wurden, der mit der Weitergabe dieser Beweismittel möglicherweise seinerseits gegen vertragliche oder sogar gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Vor diesem aktuellen Hintergrund wurde die grundsätzliche Frage erörtert, welchen rechtlichen Maßstäben staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen und die Verwertung von im Rahmen dieser Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren unterliegen.

Das Gutachten kann hier (PDF) kopiert werden

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.