Zuwendung an Schwiegereltern: Ex-Schwiegersohn ist für Hausrenovierung entschädigen

Scheitert eine Ehe, kann für bestimmte Arbeitsleistungen unter Umständen später noch eine Entschädigung verlangt werden.’, ‘Diese Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg kam einem Mann zugute, der im Haus seiner ehemaligen Schwiegereltern in großem Umfang Arbeitsleistungen zur Errichtung einer Ehewohnung erbracht hatte. Hierdurch wurde der Wert des Hauses erheblich gesteigert. Als kurz darauf die Ehe scheiterte und die Ehewohnung verlassen wurde, verkauften die früheren Schwiegereltern das Haus. Da sie dabei die Wertsteigerung des Hauses realisieren konnten, sprachen die Richter dem ehemaligen Schwiegersohn einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für den Wert seiner Leistungen zu (OLG Oldenburg, 15 U 19/07).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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