Gesetzgebung: Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen

Es kommt nun auch ein Effizienz-Etikett für Heizungsanlagen.

Am 16.12.2015 wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) verkündet, mit der das “Heizungs-Label” eingeführt wird. Es geht hierbei um das Effizienz-Etikett, das man bereits von vielen Produkten kennt:

Bildschirmfoto 2015-12-19 um 07.12.17

Ein solches Etikett soll in Zukunft auf allen vorhandenen Heizungen vorgenommen werden. Die Etikettierung nehmen der Schornsteinfeger oder entsprechend qualifizierte Betriebe vor, wobei es einen Zeitrahmen gibt. Im Jahr 2016 sollen Anlagen bis 1986 ausgezeichnet werden, 2017 dann alle bis 1991 usw. Kosten entstehen dabei nicht (§19), derjenige der das Etikett anbringt erhält vom Ministerium eine Aufwandsentschädigung. Dabei hatte man wohl auch Sorge vor Missbrauch: Schornsteinfegern ist es nach Anbringen des Etiketts für 6 Monate verboten, mit dem betroffenen Eigentümer auch nur Gespräche über den Verkauf einer neuen Heizanlage zu führen (§17 Abs.2).  Gleichwohl ist es keine Wahl: Das Etikett ist zwingend anzubringen, der Eigentümer hat dies ausdrücklich zu dulden.

Links dazu:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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