Gerichtszuständigkeit im Insolvenzverfahren

Für ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer ist das Amtsgericht zuständig, an dem die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrags ihren satzungsmäßigen Sitz hat.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht Hamm (32 SA 25/19). Wird der Sitz der Gesellschaft – satzungsgemäß – später verlegt, ändert das an der bereits begründeten Zuständigkeit nichts.

Zwar ist nach der Zivilprozessordnung ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners liegt, wenn dies nicht an seinem Sitz ist. Diese Vorschrift ist jedoch nicht anzuwenden, wenn nicht feststellbar ist, dass die GmbH beim Eingang des Insolvenzantrags überhaupt noch wirtschaftlich aktiv ist. Wird dies von einem das Insolvenzverfahren verweisenden Amtsgericht ohne tragfähige Grundlage angenommen, kann der Verweisungsbeschluss unverbindlich sein.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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