Steht ein Autofahrer bei seiner Fahrt unter Einfluss eines berauschenden Mittels (Cannabis), so ist prinzipiell ein Fahrverbot zu verhängen.
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass dem Richter nur ein geringer Entscheidungsspielraum zusteht, ob ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Grundsätzlich ist in diesen Fällen ein Fahrverbot angemessen. Dies ergibt sich bereits aus dem höheren Unrechtsgehalt und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit im Gegensatz zu einem „einfachen“ Verkehrsverstoß wie beispielsweise dem Falschparken. Ein Fahrverbot kann bei Fahren unter Cannabis-Einfluss daher nur in außergewöhnlichen Härtefällen oder wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles entfallen (Saarländisches OLG, Beschluss vom 11.4.2002).
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