Entwicklungen im Darknet 2021

Die Firma Bitglass hat eigene Forschungsergebnisse veröffentlicht, die aufzeigen sollen, wie sich das Dark Web, der Wert gestohlener Daten und das Verhalten von Cyberkriminellen in den letzten Jahren entwickelt haben. Grundlage war eine bereits im Jahr 2015 durchgeführte Untersuchung zur Datenverfolgung. Die Informationen mögen nicht bahnbrechend sein, bieten aber Blicke auf Entwicklungen, die man im Blick haben sollte.

Gestohlene Daten verbreiten sich schneller

So führt Bitglass aus, dass Daten aus Data Lekas im Jahr 2021 mehr als 13.200 Mal aufgerufen wurden, im Vergleich zu 1.100 Mal im Jahr 2015 – ein Anstieg von 1.100 %. So brauchte es im Jahr 2015 12 Tage, um 1.100 Linkaufrufe zu erreichen – im Jahr 2021 dauerte es weniger als 24 Stunden, um diesen Wert zu überschreiten.

Die Aktivität im Dark Web ist dunkler geworden

Die Zahl der anonymen Betrachter im Dark Web im Jahr 2021 (93 %) übersteigt die Zahl der Betrachter im Jahr 2015 (67 %). Die diesjährige Untersuchung zeigt dabei wohl, dass anonyme Betrachter besonders an Einzelhandels- und Regierungsdaten interessiert sind (36 % bzw. 31 %).

Cyberkriminelle besonders an Daten des Einzelhandels interessiert

Von allen Datentypen, die Bitglass-Forscher im Dark Web gefunden haben, wurden Daten für den Zugang zu Einzelhandels- und US-Regierungsnetzwerken am häufigsten angeklickt (37 % bzw. 32 %).

“Sich Zugang zu den Netzwerken großer Einzelhändler zu verschaffen, hat für viele Cyberkriminelle, die Ransomware einsetzen und Zahlungen von großen und profitablen Unternehmen erpressen wollen, nach wie vor höchste Priorität”

Bitglass-Statement zur Untersuchung

Cyberkriminelle sind näher als Sie denken

Cyberkriminelle sind möglicherweise eine größere “einheimische” Bedrohung, als viele glauben, so ist die zweithäufigste Quelle für Downloads gestohlener Daten die Vereinigten Staaten. Die drei Spitzenreiter waren: Kenia, die Vereinigten Staaten und Rumänien.

“Wenn man die Ergebnisse dieses jüngsten Experiments mit denen von 2015 vergleicht, wird deutlich, dass sich die Daten im Dark Web immer weiter und schneller verbreiten”, so Schuricht. “Und nicht nur das: Cyberkriminelle werden immer besser darin, ihre Spuren zu verwischen und Maßnahmen zu ergreifen, um sich den Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Cyberkriminalität zu entziehen. Leider haben die Bemühungen der Unternehmen zum Schutz ihrer Daten nicht Schritt gehalten, wie die ständige Flut von Schlagzeilen über die neuesten Datenschutzverletzungen zeigt. Wie wir den Unternehmen schon vor sechs Jahren geraten haben, müssen sie unbedingt bewährte Verfahren und neue Technologien einsetzen, um ihre Daten zu schützen.”

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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