Entwicklungen im Darknet 2021

Die Firma Bitglass hat eigene Forschungsergebnisse veröffentlicht, die aufzeigen sollen, wie sich das Dark Web, der Wert gestohlener Daten und das Verhalten von Cyberkriminellen in den letzten Jahren entwickelt haben. Grundlage war eine bereits im Jahr 2015 durchgeführte Untersuchung zur Datenverfolgung. Die Informationen mögen nicht bahnbrechend sein, bieten aber Blicke auf Entwicklungen, die man im Blick haben sollte.

Gestohlene Daten verbreiten sich schneller

So führt Bitglass aus, dass Daten aus Data Lekas im Jahr 2021 mehr als 13.200 Mal aufgerufen wurden, im Vergleich zu 1.100 Mal im Jahr 2015 – ein Anstieg von 1.100 %. So brauchte es im Jahr 2015 12 Tage, um 1.100 Linkaufrufe zu erreichen – im Jahr 2021 dauerte es weniger als 24 Stunden, um diesen Wert zu überschreiten.

Die Aktivität im Dark Web ist dunkler geworden

Die Zahl der anonymen Betrachter im Dark Web im Jahr 2021 (93 %) übersteigt die Zahl der Betrachter im Jahr 2015 (67 %). Die diesjährige Untersuchung zeigt dabei wohl, dass anonyme Betrachter besonders an Einzelhandels- und Regierungsdaten interessiert sind (36 % bzw. 31 %).

Cyberkriminelle besonders an Daten des Einzelhandels interessiert

Von allen Datentypen, die Bitglass-Forscher im Dark Web gefunden haben, wurden Daten für den Zugang zu Einzelhandels- und US-Regierungsnetzwerken am häufigsten angeklickt (37 % bzw. 32 %).

„Sich Zugang zu den Netzwerken großer Einzelhändler zu verschaffen, hat für viele Cyberkriminelle, die Ransomware einsetzen und Zahlungen von großen und profitablen Unternehmen erpressen wollen, nach wie vor höchste Priorität“

Bitglass-Statement zur Untersuchung

Cyberkriminelle sind näher als Sie denken

Cyberkriminelle sind möglicherweise eine größere „einheimische“ Bedrohung, als viele glauben, so ist die zweithäufigste Quelle für Downloads gestohlener Daten die Vereinigten Staaten. Die drei Spitzenreiter waren: Kenia, die Vereinigten Staaten und Rumänien.

„Wenn man die Ergebnisse dieses jüngsten Experiments mit denen von 2015 vergleicht, wird deutlich, dass sich die Daten im Dark Web immer weiter und schneller verbreiten“, so Schuricht. „Und nicht nur das: Cyberkriminelle werden immer besser darin, ihre Spuren zu verwischen und Maßnahmen zu ergreifen, um sich den Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung von Cyberkriminalität zu entziehen. Leider haben die Bemühungen der Unternehmen zum Schutz ihrer Daten nicht Schritt gehalten, wie die ständige Flut von Schlagzeilen über die neuesten Datenschutzverletzungen zeigt. Wie wir den Unternehmen schon vor sechs Jahren geraten haben, müssen sie unbedingt bewährte Verfahren und neue Technologien einsetzen, um ihre Daten zu schützen.“

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.