DSGVO-Bussgeld – Anschreiben von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW

Anwalt für  – Anschreiben von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW erhalten: Wenn Sie ein Anschreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW bekommen, werden Sie erst einmal überrascht sein, vielleicht sogar in Sorge. In dem Anschreiben wird Ihnen ein mitunter kurzer Sachverhalt mitgeteilt, wobei Sie eine Frist erhalten, innerhalb derer Sie zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Bei einem Datenschutzverstoss oder einer Datenpanne droht immer ein DSGVO-Bussgeld – auch bei direkter und sachgerechter Reaktion. Ich helfe als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT.Recht vom Erhalt der ersten Anhörung bis zur gerichtlichen Prüfung des Bussgeldes sowie ggfs. der Minderung des DSGVO-Bussgeldes.

Mit einem Anschreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW sollten Sie ruhig, sachlich, aber auch nicht voreilig umgehen: Ein Anschreiben erfolgt regelmäßig nach Hinweis durch einen Dritten auf einen datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalt. Zumindest grundsätzlich ist damit immer das Risiko eines späteren Bußgeldes zu sehen. Dabei gibt es keinen Zwang zu antworten, insbesondere müssen Sie sich bzw. Ihren Betrieb nicht selbst Belasten – allerdings sollte dringend nicht pauschal geantwortet oder nicht geantwortet werden, sondern im Einzelfall abgewägt werden. 

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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