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DSGVO-Bussgeld – Anschreiben von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW

Anwalt für DSGVO-Bussgeld – Anschreiben von der Landesdatenschutzbeauftragten NRW erhalten: Wenn Sie ein Anschreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW bekommen, werden Sie erst einmal überrascht sein, vielleicht sogar in Sorge. In dem Anschreiben wird Ihnen ein mitunter kurzer Sachverhalt mitgeteilt, wobei Sie eine Frist erhalten, innerhalb derer Sie zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Bei einem Datenschutzverstoss oder einer Datenpanne droht immer ein DSGVO-Bussgeld – auch bei direkter und sachgerechter Reaktion. Ich helfe als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT.Recht vom Erhalt der ersten Anhörung bis zur gerichtlichen Prüfung des Bussgeldes sowie ggfs. der Minderung des DSGVO-Bussgeldes.

Mit einem Anschreiben der Landesdatenschutzbeauftragten NRW sollten Sie ruhig, sachlich, aber auch nicht voreilig umgehen: Ein Anschreiben erfolgt regelmäßig nach Hinweis durch einen Dritten auf einen datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalt. Zumindest grundsätzlich ist damit immer das Risiko eines späteren Bußgeldes zu sehen. Dabei gibt es keinen Zwang zu antworten, insbesondere müssen Sie sich bzw. Ihren Betrieb nicht selbst Belasten – allerdings sollte dringend nicht pauschal geantwortet oder nicht geantwortet werden, sondern im Einzelfall abgewägt werden. 

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.